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Antwort auf Unterbodenbeleuchtung?

# - heute - 17:23:33Es heist genau gesagt " Der Gebrauch von Unterbodenbeleuchtung ist im Bereich der STVO verboten" das heist egal was du machst ob Tür auf oder licht an sie darf so nicht angehen.

Montiert darf sie aber sein / Tüv machte bei meinem alten keine Probs und Polizeikontrollen waren auch nie ein Probleme