vw teilemarkt

Unterbodenbeleuchtung?

benna
  • Themenstarter

Hi kann mir jemand sagen ob es erlaubt ist eine Unterbodenbeleuchtung montiert zu haben. Also das sie während der Fahrt nit an sein darf ist ja klar. Aber darf ich Sie montiert haben wenn ich mich im Straßenverkehr befinde?

thx im vorraus.

benna



gelöschtes Mitglied

    Hallo.

    Also soweit ich weiß, ist das nur erlaubt, so sagte mir der TÜV, wenn ein Mechanismus installiert ist, der beim Einstecken des Schlüssels das Unterbodenlicht erlöschen lässt.
    Das lässt sich vermeiden, wenn man die Beleuchtung nur auf abgesperrten Bereichen zeigt.
    Ich selbst hatte schon Probleme wegen meiner Innenraumbeleuchtung.

    Mfg
    Matze


    Hallo!
    So weit ich weiß kann man die Unterbodenbeleuchtung dran montieren und evtl auch eintragen lassen.Du kannst sie z.b. so anschliessen das sie beim öffnen der Türen an geht also als Einstiegsbeleuchtung,hab ich mit meiner Innenbeleuchtung auch gemacht und bei mir gabs keineProbleme
    Mfg
    Tiegersocke



    Es ist eigtetlich ganz einfach zu erklären.
    Die leuchten dar man montieren:
    -Wenn sie getrennt einschaltbar sind
    nicht an bei Licht oder HiFi

    Dann sagt der TÜV nichts aber wenn Du die im öffentlichen Stassenverkehr benutzt und erwischt wirst hast Du 3 Punkte in Flensburg sicher. Du darfst sie nur benutzen wenn Du nicht mehr am öffentlichen Stassenverkehr teinimst.
    Zum Beispiel Parkplätze oder Polo-Treffen.
    Ich weiss es denn ich war am 02.04.04
    beim TÜV und habe auch das selbe vor.


    gelöschtes Mitglied

      Tach auch !

      War mit nem Kollegen beim TÜV und der sagte folgendes :

      Der 1.Prüfer: Er müsste die Leuchten eigentlich sofort unbrauchbar machen, aber wenn sie nicht funzen würden, könnte er damit leben ! Sind dann zum nächsten TÜV, weil er mit einer anderen Sache(Folie vorne) nicht einverstanden war !

      Der 2.Prüfer: Er meinte, das sei im Moment noch ein rechtsfreier Raum und dafür gäbe es keine Handhabe. Natürlich sind UBBs im Straßenverkehr nicht zugelassen ! Aber dann der Hammer: Also, wenn das schon angebaut ist, dann sollte es zumindest funktionieren ! Ich muß zugeben, wir waren ein wenig verblüfft. Aber daraus kann man schlußfolgern, das es wiedereinmal reine Auslegungssache ist, von TÜV zu TÜV !

      Ich nehme einfach mal an, das wenn man von den Ordnungshütern angehalten wird, die das genau so sehen, bzw. genau so ungenau sehen !

      MfG schwacke


      so weit wie ich weiß hast du dein todesurteil unterzeichnet.

      Also wenn du die am Auto hast, und man erwischt dich, darfst du zahlen, da ist die Polente bei uns jedenfalls sehr genau. Wenn du zum tüv fährst, dann muss alles was du am auto hast und ne funktion hat, sprich an und aus geht etc. auch funktionieren, das heisst, das die einzige Möglichkeit ist, die scheiße als türöffnung laufen zu lassen, aber selbst da haben die bei uns schnell den riegel vorgeschoben, das trägt keiner mehr ein.


      tach auch, also so viel ich weis, darf man die im straßenverkehr nicht benutzen, jedoch wenn der wagen aus ist. du kannst die als einstiegsbeleuchtung benutzen!
      mein kolege hat auch UBB an seinem wagen und da achtet keiner drauf, also hier ist das egal ob er das hat oder nicht! und mit dem tüv gab es auch kein problem! es kommt wirklich auf den tüv an wo man ist, ob die total pingelich sind oder nicht...


      gelöschtes Mitglied

        besorg dir mal eine hirninnenbeleuchtung


        der vtüv sagt ja aber nur beim öfnen der tür darf die leuchten!und die polizei kommt auf die leute an!wer dich an hält manche sagen okay und machen legen dir die karre still! musst mal drauf gucken wegen der E-nr wenn die drauf ist kannst du zum tüpv fahren und sie eintragen lassen als einstiegsbeleuchtung


        LG



        Hi Leute,

        soweit ich weiß darf man die Unterbodenbeleuchtung an die Handbremse anschließen und nur wenn die Handbremse an einem bestimmten Zahn einrastet darf sie leuchten.


        P.s Angaben ohne Gewähr...
        Bei den häufigen Regel Änderungen...



        Gruß Alex


        Was soll der witz?

        Schau mal nach dem Datum


        das mit der Handbremse is ja ne geile Idee..da könnse dir dann ja wirklich nich vorhalten, dass mans eim fahren anhaben könnte..weil fäht ja niche^^

        Was solln der Spruch mitm Datum...einerseits regt man sich auf, wenn man 10 Threads zu einem Thema auf macht und nicht sucht, aber wenn man dann sucht und was zu schreibt wird auch gemeckert...o.O?!


        gelöschtes Mitglied



          jo der Theard ist ja asbach uuuuuuuuuuralt !


          Es heist genau gesagt " Der Gebrauch von Unterbodenbeleuchtung ist im Bereich der STVO verboten" das heist egal was du machst ob Tür auf oder licht an sie darf so nicht angehen.

          Montiert darf sie aber sein / Tüv machte bei meinem alten keine Probs und Polizeikontrollen waren auch nie ein Probleme


          polotreff.de
          #15 - 14.09.2010unterbodenbeleuchtung bei türöffnung
          Antworten erstellen