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Antwort auf Klarglas Rückleuchten und Spiegel?

# - heute - 22:58:39nein E-Zeichen reicht. ich hab weder für meine Powerlook noch für meine RL oder meine Seitenblinker ne ABE oder ein Gutachten. Dafür is ja des E Zeichen da....des is auf den Original Scheinwerfern etc. ja auch drauf.
Ich hatte noch nie Stress deswegen.

Zitat:

Das E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" bzw. ein kleines "e" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem E-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein.

Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.

Das entsprechende Bauteil ist somit eintragungsfrei, sofern es den Bestimmungen des Paragraphen § 21a StVZO genügt oder von der Herstellerseite für das Kfz oder Krad eine Freigabe bzw. eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorliegt.