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Antwort auf Abschleppen

# - heute - 23:20:05ich hatte mal das glück, das wir ca. 50 meter vor der garage aus dem verkehr gezogen wurden...
kumpel vorn und ich hinten dran mit nem stillgelegten...
ich hatte dann auch die nummernschilder von meinem zugelassenen polo dabei, jedoch haben die das gleich abgecheckt und wollten mir weis machen das diese kennzeichen zu nem mazda gehören sollen... ?!?!

NaJa, egal...
die olle hat uns das auch erzählt mit dem LKW-Schein.
weils ja dann in dem moment nen 2 achsiger hänger ist... (ohne zulassung oder tüv)
der kollege allein, hätt uns bestimmt weiter fahren lassen, aber das mannsweib hat da nur rumgefaselt, so von wegen anzeige und bla...

Es gibt da aber einen unterschied zw. AB-SCHLEPPEN und AN-SCHLEPPEN
wenns fahrzeug nich startbar ist, kann man es, was weis ich, ca. 50 oder 80 km bewegen...
bekomm ich jetzt nicht mehr so zusammen...

Nach nem viertel jahr kam post vom staatsanwalt...
Anklage --> wegen fahren ohne führerscheins... <---
Wurde vom staatsanwalt fallen gelassen...

versteht das einer?

Gruß...