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Abschleppen

StefanOFM
  • Themenstarter

Ich habe da mal eine Frage und zwar darf man ein Abgemeldetes Auto abschleppen? Weil mein Werkstatt Onkel mir heute gesagt hat das man das nicht mehr darf? Stimmt das oder wollte er nur Geld verdienen mit abschleppen



wenn das auto tüv hat kannst du es auf jedefall abschleppen hat es kein tüv somit müsste der abschlepper einen LKW führerschein haben.


gelöschtes Mitglied

    dafür braucht man doch nen abschlepp führerschein. hab mal nen derby abgeschleppt und nen käääääffer.



    StefanOFM
    • Themenstarter

    hmm darum gehts ja der soll zum Tüv


    naja wenns keiner sieht scheiß drauf wenns einer sieht dann lass ihn lieber abschleppen


    StefanOFM
    • Themenstarter

    Also nochmal für mich wenn ich das Auto jetzt abschleppe braucht der im Vorderen Wagen einen LKW Führerschein? Oder wie



    Mit einer Deckungskarte darft du auf DIREKTEM WEG (also net erst über Rom fahren! ) zum TÜV und dannach zur Zulassungstelle fahren! (Zumindest geht das bei uns!)


    gelöschtes Mitglied

      Kennzeichen von nem anderen Auto dranmachen und ab an die Stange Nein ich will ja keinen zu illegalen Taten anstiften.
      Also ich kann mir nicht vorstellen dass man ein abgemeldetes Auto im Straßenverkehr bewegen darf, auch nicht wenn es nur zum Tüv soll.
      Entweder Hänger, rote Nummern und Kurzzeitkennzeichen.


      Deckungskarte holen und dann kannst losgondeln



      StefanOFM
      • Themenstarter

      Und wo bekomme ich die her



      Würde es bei deiner Versicherung probieren!


      Du geht´s zu Versicherung und holst dir eine doppelkarte und fährst mit den alten kennzeichen zum Tüv. kleiner Tipp fahrt zur dekra nach Aurich der ist in ordnung und stellt sich nicht an.


      ich hatte mal das glück, das wir ca. 50 meter vor der garage aus dem verkehr gezogen wurden...
      kumpel vorn und ich hinten dran mit nem stillgelegten...
      ich hatte dann auch die nummernschilder von meinem zugelassenen polo dabei, jedoch haben die das gleich abgecheckt und wollten mir weis machen das diese kennzeichen zu nem mazda gehören sollen... ?!?!

      NaJa, egal...
      die olle hat uns das auch erzählt mit dem LKW-Schein.
      weils ja dann in dem moment nen 2 achsiger hänger ist... (ohne zulassung oder tüv)
      der kollege allein, hätt uns bestimmt weiter fahren lassen, aber das mannsweib hat da nur rumgefaselt, so von wegen anzeige und bla...

      Es gibt da aber einen unterschied zw. AB-SCHLEPPEN und AN-SCHLEPPEN
      wenns fahrzeug nich startbar ist, kann man es, was weis ich, ca. 50 oder 80 km bewegen...
      bekomm ich jetzt nicht mehr so zusammen...

      Nach nem viertel jahr kam post vom staatsanwalt...
      Anklage --> wegen fahren ohne führerscheins... <---
      Wurde vom staatsanwalt fallen gelassen...

      versteht das einer?

      Gruß...


      polotreff.de
      #14 - 11.07.2007pkw abschleppen ohne tüv
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