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Antwort auf Zwei Fragen auf einmal!

# - heute - 13:25:12Hallo,

wollte das hier nur nochmal kurz als Information reinschreiben, weil ich ja bezüglich des Aufbauseminars nachgefragt hatte.

Also da es seit dem 01.03.07 eine neue Regelung gibt und man die Verstöße in A und B-Verstöße einteilt, darf man sich während der Probezeit zwei B-Verstöße erlauben bevor das Aufbauseminar kommt.

Bei meinen getönten Seitenscheiben hat es sich um einen B-Verstoß gehandelt. Also muss ich definitiv nicht zum Aufbauseminar

Deswegen war es auch kein außer Kraft setzen der Betriebserlaubnis. Da diese Verstöße nicht nach der StVzo geahndet werden.

Wollte ich nur kurz als Information einstellen.