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Zwei Fragen auf einmal!

Abendglanz18
  • Themenstarter

HI!

Und zwar bin ich heute angehalten wurden. Und jetzt bekomme ich eine 50,00 € Strafe und 3 Punkte. Da ich aber noch in der Probezeit bin und diese erst nächstes Jahr im Januar abläuft wollte ich mal fragen ob ich jetzt mit einem Aufbauseminar rechnen muss?

Und außerdem bräuchte ich dringend für einen K&N Luftfilter 57i die Abe. Ist zwar jetzt nicht direkt mit bemängelt worden, aber bräuchte trotzdem eine. Wäre nett wenn mir die jemand zuschicken könnte.

mfg



Aufbauseminar - ja
ABE für offenen Luffi - nein


:-O und das in der Probezeit? Was hast du denn verbrochen?!

Naja, würde sagen, dass deine Probezeit auf jeden Fall verlängert wird. Damit musst du auf jeden Fall rechnen.
Und gleich 3 Punkte? Holla...
Mmh, könnte sein, das mit dem Aufbauseminar...



Ah jo, um dat Seminar kommste net drum herum. Viel Spaß dabei, hab auch schon eins hinter mir. Is übrigens nicht ganz günstig. Hör dich schonmal um, da musste Fristen einhalten.
Ach ja.. Durch dat Seminar haste zwei Jahre länger Probezeit. Meine is im Dez abgelaufen


Abendglanz18
  • Themenstarter

Naja is ne blöde sache gewesen, hatte in den vorderen Seiten Tönungsfolie. Hab das Auto aber erst seit ungefähr einer Woche.

Das Auto läuft ja nun auch nicht auf meinen Namen hat das irgendwelche konsequenzen für den Besitzer? Oder läuft das alles nur über mich?


Läuft nur über dich, weil du in dem Moment Besitzer bist. Das hat also nix mit dem Eigentümer zu tun. Du bist gefahren, also musst du dafür sorgen, dass es zulässig ist, da du es ja führst... Für ihn wird es keine Konsequenzen haben..


1. ja, ist ein A.Verstoß also verlängerung....
Zitat:

Sie setzten das betriebserlaubnispflichtige Fahrzeug nach Erlöschen der Betriebserlaubnis in Betrieb.
(§ 18 Abs. 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; TBNr. 178 BKat) --> A-Verstoß, 3 Punkte, 50,00 €




2. Halter kann auch Ärger bekommen.....



Zitat:
Nach § 18 (1 oder 3) i.V.m. § 19 (2) i.V.m. § 69a StVZO kostet das Inbetriebnehmen eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis für Halter und für den Fahrer nur 50,--€ und 3 Punkte !


3. für die 57i Kits gibt es keine ABE...nur ein Teilegutachten. (einmal neue und einmal alte ausführung)

d.h. auch ASAP eintragen lassen !


Abendglanz18
  • Themenstarter

Also wegen dem Erlöschen der Betriebserlaubnis. Der Typ hat gesagt das sie nicht erloschen wär. Also könnte ich vieleicht doch glück haben das es nur für mich zählt


Abendglanz18
  • Themenstarter

Dachte immer für die K&N Luftfilter gibt es ne Abe. Aber könnte mir dann vieleicht jemand das Teilegutachten zuschicken bzw. Mailen, falls es jemand haben sollte?

Also hier auf jeden Fall schon mal meine Addy: schnegge1987@web.de

Danke schonmal.

mfg



also normalerweise läuft dass so dass der fahrzeughalter bei dir warscheinlich irgend einer deiner eltern die volle strafe bekommt und der fahrer der in dem moment gefahren ist z.b. 1 punkt dann nur kriegt aber wenn du angibst dass du halt dass auto nur über deine eltern laufen lässt und alles selbst bezahlst kriegen die garnichts ab so war dass bei nem kumpel von mir naja und die 50 euro und drei punkte hab ich selbst schon mit ner mofa geschafft.....


Abendglanz18
  • Themenstarter

Wollte nochmal nachfragen wegen dem Gutachten ob nicht vieleicht jemand eins für den K&N 57i Luftfilter hat.

Wäre wirklich nett wenn es mir jemand schicken könnte.


ich hab eins für den 6n... da kannste aber leider herzlich wenig mit anfangen.

wenn sonst keiner eins hat....und es eins geben SOLLTE für deinen Motor..dann frag doch einfach beim Importeuer direkt an:
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




  • mfg
    Stefan


  • Abendglanz18
    • Themenstarter

    Hallo,

    wollte das hier nur nochmal kurz als Information reinschreiben, weil ich ja bezüglich des Aufbauseminars nachgefragt hatte.

    Also da es seit dem 01.03.07 eine neue Regelung gibt und man die Verstöße in A und B-Verstöße einteilt, darf man sich während der Probezeit zwei B-Verstöße erlauben bevor das Aufbauseminar kommt.

    Bei meinen getönten Seitenscheiben hat es sich um einen B-Verstoß gehandelt. Also muss ich definitiv nicht zum Aufbauseminar

    Deswegen war es auch kein außer Kraft setzen der Betriebserlaubnis. Da diese Verstöße nicht nach der StVzo geahndet werden.

    Wollte ich nur kurz als Information einstellen.


    polotreff.de
    #14 - 23.09.2007nach § 18 (1 oder 3) i.v.m. § 19 (2) i.v.m. § 69a stvzo tatbestandsnummer erlöschen be tönungsfolie
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