# - heute - 03:47:27Zitat:Also uns wurde gesagt das der halter der fahrzeugs auch mit dafür sorge zu targen hat das de rwagen verkehrstüchtig ist und somit trägt er teilschuld
Falsch ,
Du musst Dich versichern das der Wagen in einem Ordnungsgemäßen und Verkehrstüchtigen Zustand befindet .
Lernt man doch in der Fahrschule .
Denke Du solltest so oder so zum Anwalt um die Beraten zu lassen .