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Fußraumbeleuchtung erlaubt?

falko
  • Themenstarter

Servus.......
Meines Wissens nach, war Fußraumbeleuchtung sowie sonstige leuchtende mopeds im Innenraum nich erlaubt. Jetzt hab ich aber irgendwo gehört, dass wenn man das von außen nich sehen kann, dass dann der tüv oder die grünen nichts sagen kann!
aber wer bestimmt ob es für andere verkehrsteilnehmer sichtbar ist? tüv oder polizei vor ort?
Hilft mir, ich wünsche mir endlich klarheit, die deutschen gesetze sind so eine sch****



wenn man von aussen nichts sehen kann sind sie klar erlaubt, haben die meissten neuen autos ja original

mfg


hmm ... von wo außen?

ich hab meine am tuerkontakt und wenn man neben dem auto steht, die tuer offen ist, sieht man natuerlich das was leuchtet.

grz



wenn du aber fährst und die tür geschlossen ist darf man nichts sehen


hmm... dann isse auch aus


gelöschtes Mitglied

    ich hab bei mir alles mit funk ffb gesteuert,.. wenn ich den fc grünweiß oder auch blausilber sehe, wird einfach alles ausgestellt,.. im ausgeschalteten zustand sieht man eh nichts
    und was sie nicht sehen interessiert se auch nicht.


    Ist soweit ich weiss nur erlaubt, wenn die lediglich als ein und ausstiegsbeleuchtung dient, das heisst, sie darf nicht dauerhaft geschaltet sein und darf auch nicht so verbaut sein, dass man dies könnte. Von aussen darf nichts zu sehen sein, was ein amtliches Kfz imitieren oder andere KfZ ablenken kann.


    gelöschtes Mitglied

      Hallo,
      also wenn du im Auto bist dann darf deine Fußraumbeleuchtung nicht an sein, egal ob man sie von draußen sieht oder nicht da sie dich ablenken kann. Wurde schonmal angehalten und dann haben die das gesehen aber zum Glück waren die ganz nett und ich habe sie dann einfach ausgemacht. Leg dir einfach einen Schalter daneben und wenn sie kommen und dich holen wollen mach sie aus.


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