vw teilemarkt

rechtliche Frage...

MiZiO
  • Themenstarter

Hallo erstmal,

ich weiß nicht ob das Thema hier wirklich reinpasst, aber ich wüste nicht wo ich es sonst Posten könnte.

Ich habe da ein Problem und brauche dringend euren rat, undzwar habe ich die Audi Radkappen meiner Eltern bei Ebay verscherbelt. Die Teile waren fast im NEU Zustand, lediglich eine hatte minimalste Bordsteinschäden. War auch so in der Artikelbeschreibung vorhanden. Zusätzlich habe ich folgenden Text beigeschrieben ,, Der Artikel wird von Privat verkauft, dies bedeutet, mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. "

So nun gab es für den Satz gut Geld ( über 60 Euro ) und ich hab die Teile verschickt. Der Käufer aber meint das die Kappen total Misshandelt wären ( 1 Kratzer = Totale Misshandlung ) und den Satz nicht gekauft hat um Müll loszuwerden. Da hat er den Satz einfach zurückgeschickt ohne mir etwas davon zu sagen, und ne mail hab ich auch bekommen worin er sein Geld zurück verlangt.


Muss ich ihm sein Geld nun zurückgeben oder reicht es wenn ich ihm die Radkappen einfach zurückschicke?

Viele Grüße dapolo6n



du bist von der garantie zurück getretten stand so im text drin also is das so rechtlich schick ihm die kappen zurück mit nem schönen brief geh zu deiner versicherung wenn du denn gut kennst der soll dir da mal so nen schönes schreiben aufsätzen erklär dem das dann schreibt der schon das richtige dazu

gruß kört


ich würde als erstes ma lebay einschalten was die dazu sagen normalerweiße kann er sein geld nicht zurück verlangen da es ja wie du schon sagtest privat ist sonst anwalt.
gruß jens



da es nen privat kauf is kan er dich mal gerne haben^^ steht doch in jeden ebay text drin.

lg rene


gelöschtes Mitglied

    Schick ihm die Radkappen einfach "UNFREI" zurück! Damit für dich schonmal keine weiteren Kosten entstehen. Dazu würde ich noch ein Schreiben mit beilegen, in dem du ihm klarmachst, was Sache ist. Das du voll im Recht bist und dich vorbehälst einen Anwalt einzuschalten, falls er weiteres Interesse an der Diskussion hat!

    ...ansonsten einfach mal bei ner Verbraucherzentrale oder so anrufen, die können dir bestimmt auch was dazu sagen...oder wie schon gesagt wurde, ebay einschalten, die klären das sicher auch für dich.

    gruß
    Matze


    MiZiO
    • Themenstarter

    also soll ich die kappen zurückschicken und das geld behalten? Wie ist denn das mit der Versicherung gemeint? das hab ich nicht richtig verstanden...


    aber schonmal danke für die hilfe


    Klausel wegen Rücknahme hin oder her, das is nich zulässig.

    Es ist im Gesetz ganz klar geregelt dass du das amchen musst und diese provisorische Klausel die bei jedem Verkäufer steht ist ungültig - glaubs mir ich spreche da aus Erfahrung

    Du kannst mit einem Satz nich einfach das Gesetz umgehen egal ob damit jemand einverstanden ist oder nichtl.

    Grüße Sascha


    du bist 100%tig im recht privat is privat ebay is nur die platform wo es verkauft wird und selbst die würden dir sicher recht geben...

    schreib ihm das er es über privat ohne garantie und rückgaberecht gekauft hat!

    gekauft wie gesehen und gut

    an deiner stelle würde ich es UNFREI zurücksenden ... aber es ihm vorher mitteilen und wenn er mit anwalt droht schaltest ebay ein die helfen dir denne scho

    €: suche noch den paragraphen


    schau mal hier rein
    http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=111842

    da du geschrieben hast das es krazer gibt ... dürfte er nix zu bemängeln haben

    hab zwar dein text nicht gelesen aber wenn du das so schreibst würde ich mal sagen der käufer meint ... ich kaufe mal auf gut glück und wenns mir ned passt schicke ichs zurück ...

    beste is du nimmst dir mal zeit und rufst ebay an ... habe auch scho streitigkeiten durch und mit ner ordentlichen beschreibung biste immer auf der sicheren sache...

    das beste is du fügst das in zukunft mit ein:

    Dies ist ein Privatverkauf kein Rückgaberecht. Der angebotene Gegenstand befindet sich aus subjektiver Sicht des Verkäufers in ordnungsgemäßem Zustand. Alle erkannten bzw. für den Verkäufer erkennbaren Mängel wurden in der Beschreibung des Gegenstands genannt. Jegliche Gewährleistung bzw. Garantie im Sinne des BGB / EU-Gewährleistungsrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sie willigen mit der Abgabe Ihres Gebots in diese Bedingungen ein !



    mit versicherung nehm ich an, dass Kört deine rechtsschutzversicherung meint (soweit du eine hast)! ist aber immer von vorteil (bin RA-Fachangestellte)
    also rein theoretisch gesehen kann er dir nix machen! Wobei es dann wieder eine ansichtssache ist was man unter "kratzer" versteht!
    bevor du die radkappen nochmal verschickst, würde ich sicherheitshalber fotos machen, da du nie weißt was der kerl mit den radkappen anstellt wenn er sie wirklich nicht mehr will
    LG


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