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Eintragungspflichtig? Black Backlightz?

SilvR
  • Themenstarter

moin moin ,

kann mir jemand sagen ob man getönte Rücklichter eintragen lassen muss, obwolh die E-prüfzeichen und so noch zusehen sind?
und die lichter nicht eingeschrängt sind (zu 90%) ?

PEACE OUT.



Die sind 100% illegal
auch wenn jemand sie schwarzTÜV mässig eintragt

durch das Tönen ist die E-nummer erloschen!

persölioche erfahrung: das bremslicht ist dan so hell wie die nurmalen rücklichter
was am tage vertall ist.......UNFALLGEFAHR!


wie schon gesagt...illigal...
wenn du dir welche kaufen willst, lass die finger davon



Wie die anderen schon sagten, illegal.
Wenn du damit angehalten wirst, freut sich dein Punktekonto erheblich nur du nicht.


gelöschtes Mitglied

    also, ich hab meine selber getönd und kamm ohne probleme durch die mfk. man muss nur nicht übertreiben mit dem tönen. bei uns in der schweiz geht's


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Wenn du damit angehalten wirst, freut sich dein Punktekonto erheblich nur du nicht.


      ^^ Hehe aber nicht das von Payback .

      Denke ist jetzt klar was sache ist, und ob das in der Schweiz zulässig ist juckt in Deutschland wenig


      Das Thema wurde geschlossen.