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maximal höhe nebler

Jolly
  • Themenstarter
Jolly's Polo 6N

hi hatte vor nebler nachzurüsten kann mir jemand sagen was für maximal höhe die haben müssen find hier nix im forum
danke schon mal im voraus



gelöschtes Mitglied

    maximale höhe? manche haben die nebelscheinwerfer neben den hauptscheinwerfern im grill verbaut...

    oder meinst du die minimale höhe?

    müsste ja alles dabei stehen was man einhalten muss


    Jolly
    • Themenstarter
    Jolly's Polo 6N

    ja stimmt meinte auch die minimale



    Zitat:

    3.6 Nebelscheinwerfer
    (Fundstelle: ECE-R48; StVZO § 52)
    Vorhandensein:
    zulässig

    Anzahl:
    zwei

    Farbe:
    weiß oder hellgelb

    in der Breite:
    keine besondere Vorschrift

    in der Höhe:
    nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.

    Elektr. Schaltung:
    mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist


    Damit sollte wohl alles klar sein


    Jolly
    • Themenstarter
    Jolly's Polo 6N

    jo alles klar danke


    Jolly
    • Themenstarter
    Jolly's Polo 6N

    25cm ist doch eigentlich ganz schön hoch für nebler kann das sein?oder gilt das nur bei nicht tiefergelegten autos?ich wollte die bei mir unten in die cupra lippe rein bauen


    StVZO schreibt keine Mindesthöhe vor, nur die ECE.
    Zitat:

    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


    Demnach dürfen die nach deutschem Recht auf dem Asphalt schleifen (währe da nicht die Sache mit der Mindestbodenfreiheit)


    falsch.
    denn auch in deutschland gelten die ece-regularien.
    und zwar VOR deutschem recht.

    die 25cm mindesthoehe fuer nebler sind schon korrekt und muessen auch bei tiefergelegten autos eingehalten werden.
    genauso die mind. 50cm hoehe des lichtaustritts beim abblendlicht.

    gruss,
    tom


    http://www.polotreff.de/data/forum...php?IID=36266



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    #10 - 17.01.2008tp://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.polotreff.de/data/upload/cars/thumb/20000/20691_1.jpg mindesthöhe weiße lichtaustrittsfläche gespann
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