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eBay Frage wegen Widerruf

misterpolo
  • Themenstarter

Hallo. Folgender Stand der Dinge;

Ich habe am Samstag, 02.02.2008 beim berühmten Auktionshaus ein Komplett PC mit Monitor usw. per Sofortkauf gekauft. Bei der Kaufabwicklung konnte ich den PC noch etwas verändern. Dies habe ich aber nicht genutzt.

Jetzt habe ich den PC am 02.02.2008 gleich per online banking bezahlt.

Jetzt möchte ich den PC aber nicht mehr da ich nicht so lange warten möchte, sondern doch lieber ins Geschäft gehe und mir gleich ein mit nehme.

Ich habe heute, Sonntag, 03.02.2008 bereits eine eMail mit dem Titel Widerruf an die Firma gesendet.

Ist der Widerruf so wirksam und bekomme ich mein Geld auf jeden Fall zurück?

Der PC ist ja noch nicht zusammengestellt worden und nichts, (es ist ja auch Wochenende) also kann da ja nichts passiert sein, sprich keine Unkosten für die Firma.

Oder? Wie ist hier die Rechtslage?



Du hast ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Normalerweise sollte der Händler deinen Widerruf annehmen. Hatte soetwas auch schon mal und die Ware kam Tage später trotzdem...Habe dann einfach nen netten Brief geschrieben, dass ich Gebrauch von meinen Widerrufsrecht mache und dann alles zurück geschickt. Habe mein Geld wieder bekommen und dann war gut.

Grüße,

Ju


gelöschtes Mitglied

    mmhh das liegt ganz an der firma. Wenn du bei ebay etwas kaufst, gehst du einen Kaufvertrag ein. Also rechtlich gesehen musst du das teil kaufen und da du das geld jetzt schon überwiesen hast, glaube ich kaum das sie dir das geld zurrückgeben
    ..

    mfg wuddy



    gelöschtes Mitglied

      also wie das genau mit dem wiederruf von privatpersonen aussieht kann ich dir nicht sagen. aber bei zweiseitigen handelsgeschäften ist es eigentlich so dass der wiederruf gleichzeitig mit angebotsabgabe erfolgen muss (klingt unlogisch, so ist es aber).... aber ich wieß wie gesagt nicht wie das bei privatpersonen ist. aber du kannst davon ausgehen dass du ne gewisse gebühr auf jeden fall zahlen musst, weil die ja den auftragseingang von dir bekommen haben, die überweisung ist auch schon durch... sprich, die firma mus ihre mitarbeiter zumindest damit beauftragen den auftrag zu stornieren und deine kohle zurückzuüberweisen. zeit ist geld und daher würde ch sagen dass du wohl mindestens eine bearbeitungsgebühr zahlen musst.

      Greetz, Alex


      gelöschtes Mitglied

        Nehme an das der von einer Firma gekauft wurde ,
        diese Firma hat auch eine ABG .

        Schaue da doch einfach mal nach was dort steht .

        Desweiteren werden die Gebühren berechnen zu 90% .

        Einfach in den AGBs schauen , dafür ist es ja da .

        mfg


        Die dürfen keine Gebühren berechnen! Das weiß ich zu 100%. Man hat als ganz normaler Käufer (wenn du vom gewerblichen Händler gekauft hast) ein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.


        gelöschtes Mitglied

          Warum schreiben dann Händler in Ihrer AGBs das man Strafgeld zahlen muss ?

          Also muss man es doch Zahlen wenn es in den AGBs steht .

          AGBs bestätigt man ja im Allgemeinen .


          Reinschreiben können die vieles, aber ob es rechtlich wiederlegbar ist, ist eine andere Sache

          Rechtskunde 1


          gelöschtes Mitglied

            ^^ Wie red-polo6N schon sagte in die AGB's können die viel reinschreiben (was auch oft gemacht wird) aber teilw. sogar rechtswiedrig ist.

            Also normalerweiße 14- tägiges Wiederrufsrecht, da es sich allerdings um einen speziell angefertigten PC handelt verhält es sich ein wenig anders. Aber dazu muss ich erstmal suchen

            Rechtskunge: keine 1



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