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29 km/h zu schnell

FiBeR
  • Themenstarter

moin freunde.

ich wollte mal wiessen was auf mich zu kommt ich war 29 km/h zu schnell in 50 Zone beim überholen. wurde von der polizei gelasert.

der polizist meinte zu mir 100€ und 3 punkte.



Bist du noch in der Probezeit?


also wenn du nicht mehr im Probezeit bist, dann passiert erstmal garnix... aber wenn innerhalb 1 jahr 2mal über 25kmh geblitzt wirst...dann ist dein schönes führerrschein weg. natürlich für ne gewisse zeit=)

wenn du aber noch im Probi bist dann nachschulung.



60€ Bußgeld
~23,99€ Bearbeitungsgebühr
3 Punkte

So ca. müsste es sein.

mfg


FiBeR
  • Themenstarter

ja leider hab ich noch 5 monate probezeit.

kann ich die punkte irgent wie auf meine mutter oder so absch
reiben?


Zitat:

ja leider hab ich noch 5 monate probezeit.

kann ich die punkte irgent wie auf meine mutter oder so absch
reiben?


Wenn du gelasert und angehalten wurdest ists sicher nicht möglich
Leg dir schon mal weitere 200-250€ für die Nachschulung zurecht und freue dich auf 2 zusätzliche Jahre sanften Gasfuß.

mfg sam


kann passieren aber man lern ja draus ne fahr immer nur so schnell wie du es dir leisten kannst oder so, aber keiner ist unfehlbar und es gibt schlimmeres


FiBeR
  • Themenstarter

so ein scheiss wollte eigentlich felgen kaufen aber fählt ja jetzt erstmal flach


wichtig ist noch der unterschied zwischen geschlossener ortschaft oder nicht...



Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 29 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 60 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


€: wenns im ort war


man rast aber auch nicht so.

ich sag: selber schuld. bei kabel eins kam am wochenende eine reportage von poilzisten, die in der schweiz kontrolliert haben. da wärst du bei 30 zu viel deinen lappen und 3000 euro los...


in manchen zonen is es aber auch wirklich schwer mit der erlaubten geschwindigkeit zu fahren


FiBeR
  • Themenstarter

ich danke euch für die infos


FiBeR
  • Themenstarter

habe heute den bußgeldbescheid gekricht.

und hier stehet das ich 38km/h schneller gefahren bin und die polizei hat mir 29km/h gesagt.

jetzt wollen die von mir 123,50€, 1 Monat und 3 Punkte

das ist doch ne verarsche oder?

die polizei sagt 29 zu schnell und im bescheit steht dann 38km/h


ja ist schon scheiß

aber musst ja auch nicht zu schnell fahren


FiBeR
  • Themenstarter

bin ja laut polizei ja nur 29 zu schnell gefahren und laut bescheit 38km/h zu schnell was soll ich den jetzt glauben?

das sehe ich nicht ein werde montag mein anwalt einschalten der soll sich drum kümmern


in den fall ist anwalt immer gut, der kann sowas einfach bis zur verjährung hinauszögern. das klappt.


Zitat:

das klappt.

...schon lange nicht mehr.


FiBeR
  • Themenstarter

hat das jetzt an mein anwalt weiter geleitet der soll sich jetzt damit aussernander setzen


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