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Geblitzt Punkte vermeiden?

Catweazle
  • Themenstarter

Hallo zusammen,

ja und bevor gleich wieder die Moralapostel kommen, ich halte mich normalerweise seit diesem Jahr (guter Vorsatz) an die gebotene Geschwindigkeit. Also folgendes...am 14.2 fuhr ich auf der Autobahn in Rheinland-Pfalz (komme aus dem südlichen BaWÜ in der Dunkelheit mit den üblichen 130 Sachen, plötzlich machte es pling und ich dachte, was ist denn nun kaputt, weil ich nirgendwo ein Schild gesehen hatte....Wie dem auch sei, bei meinem Paps kam heute ein Anhörungsbogen an...blablabla 28km/h zu schnell usw. Angaben zur Person und zum Fahrer solle er machen. Angaben zur eigenen Person muss er machen, soweit ich weiß, aber muss er auch den Fahrer benennen? Seit dem 14.2 läuft ja die Verjährungsfrist, sprich, wenn sie mich bis zum 14.5 nicht kriegen, bin ich ja aus dem Schneider.
Wie sollte man nun am besten vorgehen, damit ich nicht ermittelt werden kann, sprich keine Punkte bekomme. Und wann wird ein Fahrtenbuch auferlegt und gilt son Buch dann nur für ne bestimmte Zeit oder für immer?
[Kleiner Hinweis: Ich wohne nicht mehr zu Hause und sehe auch ganz anders aus als auf dem Führerscheinbild (Lichtbildvergleich)


  • Liebe Grüße,
    Cat



  • Die 3Monate stimmt. Allerdings nur wenn innerhalb NICHTS kommt. Da dein Dad aber nen Brief bekommen hat, hat sichs mit dem Thema auch erledigt. Irgendjemand wird zahlen müssen.
    Punkte mindern geht net. Kannst auf deinen Dad abdrücken(wenn er einverstanden ist)
    Fahrtenbuch wird normal geführt (meines Wissens) wenn keiner weiß wer gefahren ist. Z.B. dein Dad sagt dass er kp hat wer da gefahren ist, mit dem Auto fahren sooo viele... und auch ein Foto keine Klarheit bringt.

    LG Sascha


    gelöschtes Mitglied

      also die Verjahrungsfrist beträgt 2 jahre, wenn der jenige auf den der Wagen zugelassen ist innerhalb von 3 monaten Post Bekommt,...
      Was ja der Fall war. Dein Vater kann die Aussage verweigern (weils nen fam. angehöhriger ist) dann wird er aber sicherlich ne anordnung bekommen das er für das Fahrzeug Fahrtenbuch führen muss. Wenn das passiert muss er das für ale fahrzeuge führen die auf ihn angemeldet sind. Das kann wenne pech hast bis ans lebensende laufen hängt von der Bußgeldstelle ab.... wenn er aber die aussage verweigert is klar das es nen Fam. angehöriger war. also rechne damit das du die Punkte kassieren wirst....

      MFG



      Catweazle
      • Themenstarter

      ja aber die drei Monate gelten für die Fahrerermittlung (?), sprich 1/3 sind schon um und die Frage ist, wie sie mich ermitteln können, wenn mein Vater die Aussage verweigert.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • LG,
      Cat


    • Die 3monate gelten wenn sie dir nix schicken. Hatte den gleichen fall. Nur bei mir ham nie was geschickt. Besser Nach den 3 Monaten. Bin zum Anwalt. Der hats mir dann erklärt. Sie haben sich beim Halter innerhalb der 3Mon. gemeldet. Also is der Fall klar


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