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LWR notwendig?

Retropolo
  • Themenstarter

Gehört hab ich viel, aber nichts schriftliches gefunden.

In der Suche hab ich auch nichts gefunden.

Braucht man eine LWR beim 2F bj 12/1990 ?
Ich hab einen Scheinwerfer als Ersatz an dem Rahmen ist nichts.



gelöschtes Mitglied

    Nein erst ab Bj. 91 ist es vorgeschrieben!


    Zitat:

    Nein erst ab Bj. 91 ist es vorgeschrieben!


    Bei Re-Imprten gibts eine Ausnahmegenehmigung



    Aber das steht dann explizit in der Zulassung!


    Retropolo
    • Themenstarter

    Ist kein Reimport

    Mit dem Bj muss das ja dann passen.

    Hat jemend nen Paragraph oder Link dazu ?

    Danke


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Zitat:
      Nein erst ab Bj. 91 ist es vorgeschrieben!


      Bei Re-Imprten gibts eine Ausnahmegenehmigung



      hab nen 2f reimport,da steht dann:leuchtweiteregulierung fehlt....


      gelöschtes Mitglied

        ganz einfach... bei den polos ohne LWR gibt es ne blende am armaturenbrett... da fehlt dann des radl zum einstellen...
        besorg dir die blende und mach die drauf...
        dann fällt dem prüfer ned mal auf dass da was fehlen könnte!
        hab ich auch gemacht


        wenn sich der prüfer auskennt merkt er es!


        gelöschtes Mitglied

          kein prüfer der welt kann an alles denken!



          Haltet Ihr die TÜV Prüfer für so blöd? Die LWR gehört zur Prüfung mit dazu, er hat die die Papiere vor sich.


          gelöschtes Mitglied

            wennst andere scheinis hast, is die lwr eh fürn arsch...


            Hi all,

            ich hab ebenfalls keine LWR drin - was der TÜV Prüfer auch prompt bemängelt hat. Ich habe einen Polo BJ 94 aus Spanien, über Italien importiert. Die ganze Verkabelung, die Motoren sowie der Schalter fehlen. Eine Ausnahmegenehmigung habe ich nicht, im Brief steht jedenfalls nichts drin und im Schein auch nicht. Versuche grad den Erstbesitzer zu kontaktieren.

            Wie sieht denn so eine Ausnahmegenehmigung aus, ich nehme an es wird einfach nur ein Vermerk in den Schein reingeschrieben ? Und wird diese Genehmigung bei der Erstzulassung nicht auch in den Brief reingeschrieben ?

            Jedenfalls ganz schön mistig und nur, weil VW an der falschen Stelle sparen wollte (meiner Meinung nach). Übrigens musste ich letztens mein Kombiinstrument austauschen, das neue hat nichtmal ne Uhr... WTF ?


            Zitat:

            Übrigens musste ich letztens mein Kombiinstrument austauschen, das neue hat nichtmal ne Uhr... WTF ?


            Ja gibts, das ist die Super Sparversion des 2F Tachos mit schicken Polo Logo


            Bin leider noch in dieser Thematik drin, kann mir einer sagen, wie diese Ausnahmegenehmigung aussieht ? Steht die zwingend mit auf dem Brief ? Oder darf die auch gesondert als Dokument vorliegen ?

            Ist bei einer Einzelzulassung (E im Brief) eine Ausnahmegenehmigung trotzdem nötig ?

            Das Fahrzeug wurde von der Polizei genutzt. Wahrscheinlich haben sie hinten im Kofferraum was eingebaut. Trotzdem wurde das Auto vorher schon auf den Importeur erstzugelassen.

            Vielen Dank für die Hilfe.


            hi

            ist zwar schon was älter, aber ich habe das im märz 2010 auch gehabt.

            ich habe einen belgischen polo baujahr anfang 91 zur vollabnahme gebracht und der Prüfer hat als erstes direkt geschaut ob die LWR vorhanden ist. war sie natürlich nicht.

            dann hat er in den Tüv Papieren eingetragen das diese Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

            Hab ich gedacht, ok, gehste zum STVA und die machen das schon beim Anmelden.

            Haben Sie auch gemacht.

            ABER dafür das die nette Frau vom STVA mir 1 1/2 Zeilen im Fahrzeugschein eingetragen hat, musste ich 150 € für diese SCHEIß Ausnahmegenehmigung zahlen. Ich habe nichtmal ne Kopie oder so von dem Wisch bekommen

            FAZIT : Geht zum Schrottplatz holt euch für max. 50 euro die Kabel , Schalter und Stellmotoren und baut eure Scheinwerfer um auf LWR

            Ich hätte es auch gemacht, wenn ich es vorher gewusst hätte.

            Im Nachhinein hätte ich nochmal zum Tüv Fahren müssen, er hätte alles wieder umschreiben müssen und dann wäre ich auch fast auf die Summe gekommen.

            Davon abgesehen brauchte ich das Auto dringend und hatte keinen Bock mehr auf die ganze scheiße.
            Hab fast 7 Monate an dem Auto geschraubt


            gruss
            manuel


            Also ich bin dann auch zum Amt gefahren und habe mir so eine Ausnahmegenehmigung ausstellen lassen. Hier in Berlin hats glaub ich 70 EUR gekostet, weiss nicht mehr genau.

            Allerdings habe ich es nicht eingetragen, eine Kopie im Fach reicht auch.

            Letztendlich ist es aber völlig lächerlich, denn nur weil ich ein Papier habe, fahre ich jetzt sicherer ?

            Umso lustiger ist, dass die Polizei sich sowas erlauben darf, man man man.

            Davon abgesehen verstehe ich VW nicht, war es so teuer, diese LWR einzubauen ?


            Hab nen belgischen Reimport Bj 90 und musste fürn TÜV ebenfalls LWR nachrüsten...
            Schwachsinn... kann eh alles vollladen, am Lichtaustritt ändert sich mangels Federweg nichts


            Zitat:

            Davon abgesehen verstehe ich VW nicht, war es so teuer, diese LWR einzubauen ?


            Ich hab letztens auch noch gelesen, dass VW bei dem T5 nicht mal mehr Aerotwins ab Werk verbaut, sondern ab BJ xx nur noch die stinknormalen.

            Soviel zu Sparen und VW...

            LG


            polotreff.de
            #19 - 10.05.2010leuchtweitenregulierung für tüv notwendig ? nötig leuchtweitenregulierung tüv http://www.polotreff.de/forum/t/121120 ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung vw polo leuchtweitenregulierung ausnahmegenehmigung umrüstung paragraph leuchtweitenregulierung leuchtweitenregler für polo bj.1991
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