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was ist wenn mich Polizei anhält ohne eingetragene

@DaChriss
wohnst du sehr grenz nah? ich arbeite in Polen, direkt hinter der grenze, was denkst du was hier für autos unterwegs sind wenn Spermüll ist

Meiner meinung nach ist bei dir alles IO, da du ja dein Auto in Polen zugelassen hast...

ansonsten frag doch einfach mal die Bundespolizei wenn du das nächste mal nach Deutschland fährst, ab und zu stehen die ja immernoch an der grenze...

Achso, zum Thema:
@Threadsteller:
An deiner stelle würd ich die Felgen erst drauf machen wenn du zum TÜV Fährst, mich haben se mit nicht eingetragenen FW rausgezogen.
Resultat:
48€ für die Stillegung
30€ für das abmelden von der zulassungsstelle
85€ gesamtstrafe, also weil FW nicht eingetragen, ASU war auch drüber und halt bearbeitungsgebühr
+ 3Punkte

Dann nochmal knapp 180€ für neu TÜV+ASU+ alles eintragen.

Also mir war es eine Lehre, nie wieder ohne eintragung...



ehm ... aber es zahlt die versicherung trotzdem auch ohne versicherungsschutz ... nur in dem fall holt sich die versicherung das geld wieder ... mit inkasso etc etc etc ... es ist nicht so, dass niemand zahlt, denn in der regel zahlt die versicherung das schon


Na sicher bezahlt die Versicherung das erstmal. Wir leben ja in Deutschland und nicht in den USA. Aber die Versicherung verlangt dann das Geld von dir zurück. Und das kann ganz schön teuer werden!



gelöschtes Mitglied

    da hat der chriss recht. wie der name schon sagt hat die versicherung die " Haftpflicht " , also die Verpflichtung für entstandene Schäden zu haften.
    Ganz so einfach ist das mit dem erlöschen des Versicherungsschutzes auch nicht. Verhält sich ähnlich wie man mit einem abgemeldetem Auto zur Zulassungsstelle fahren darf, sofern man alles erforderliche dabei hat, der Tüv offen ist, etc. und ich mich auf direktem Wege dorthin bewege ist das Fzg. versichert.
    Aber zum Thema was wenn ein Unfall passiert ist?
    In so einem Falle wird ein Gutachten erstellt, ob das fragliche Bauteil maßgeblich für den Unfall verantwortlich war. da zum Beispiel eine Stoßstange nur selten dafür verantwortlich ist hat man nicht grob fahrlässig gehandelt und ganz normalen Versicherungsschutz für die Haftpflicht, bei der Kasko gelten da andere Regeln, nämlich die der jeweiligen Versicherung.

    Aber meine Meinung ist eher: Umbau korrekt planen, durchführen, und umgehend eintragen lassen.....das erspart einem immer Ärger.


    hier zum thema nachschulung...

    1.
    Richtig ist, dass es eine Änderung gab. Der Bereich Zulassungsverfahren und ähnliches wurde aus der StVZO gestrichen. An Stelle dieser Vorschriften tritt nun die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). In diesem Zusammenhang haben sich einige Dinge geändert. Stichtag war der 01.03.2007. Zu diesem Termin trat auch ein veränderter Bußgeldkatalog in Kraft.


    2.
    Heiß diskutiert wird im Moment, wie das Erlöschen der BE in Zukunft geahndet werden kann.

    Wann die BE erlischt, steht immer noch im § 19 StVZO. Man kann aber nach § 19 nicht abrechnen. Das geschah stets über den § 18. Der wurde jetzt gestrichen. In der neuen FZV gibt es zwar etwas ähnliches, aber eben nichts identisches.

    Das führt dazu, dass die BE weiterhin erlöschen kann, aber momentan niemand so recht weiß, wie man das am Cleversten zu einer Ordnungswidrigkeit macht.


    3.
    Man kann sich immer noch der StVZO bedienen, was dann aber nur noch 25 Euro wert ist und keine Punkte mehr bringt. Oder aber man "strickt" sich etwas mit der FZV. Bann bleiben es 50 Euro, allerdings nur noch als B-Verstoß (was ich im übrigen auch für eine gute Änderung halten würde).

    Einige Länder scheinen sich darauf geeinigt zu habe, nur die 25 Euro zu nehmen - vorübergehend, bis die Sache geklärt ist. Vorübergehend kann manchmal viele Jahre dauern aber auch mal ganz schnell gehen.


    und die versicherung erlischt auch nicht denn nicht umsonst gibts das pflichtversicherungsgesetz lediglich kasko etc erlöschen ....


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