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ABE zu alt ?

Fanatiker
  • Themenstarter

Hi !
ALso es handelt sich um folgendes ^^ hab mein auto gerade aus der werkstadt wieder bekommen gebörtelt alles top alles passt aber der tüv kerl meinte die abe waere zu alt er fürfe die nich benutzen ich habe mangel 13 x 7 et 25 naja und jetz muss ich zu ner anderen tüvstelle und einzelabnahme is das korrect ich bekomme hier noch nen föhn weil die bullen mich gekascht haben und ich muss jetz bald nen zettel abgeben wo mein fahwerk drinne eingetragen is sonst holen die mir mein auto ab ,.... is doch alles richtige scheiße was soll ich machen und stimmt das das der tüv ne zu alte abe nich nehmen darf .... scheiße eh

LG Timo



geh erstmal zum anderen prüfer.
aber recht hat er, 8 jahre oder so sind die gutachten gültig.
hab ich aber auch nur gelesen, ob wirklich stimmt weiß ich nicht.

aber frag erstmal nen anderen prüfer, der merkt das evtl nicht erst...


kommt drauf an glaub, tüvstellen dürfen dann damit glaub nur eintragen, der dekra man meinte bei meinen ehemaligen 7x13 powertechs auch wär zu alt und kann nur echte tüvstelle machen



Hatte das selbe Problem mit meinen Mangels beim Tüv, hab mir die Felgen bei Powertech direkt gekauft war 06 wurden auch erst dann geprägt!
Nur die geilen Gutachten von denen sind seit 94 garnicht mehr gültig, und die dinger dienen nur noch als Prüfunterlage bei ner Sonderabnahme!
Hab da mal angerufen und gefragt was das für ne masche ist, was verkaufen mit Unterlagen die garnicht mehr gültig sind ! Wußten da genau was Sache ist, aber um dumme Ausreden nicht verlegen die geilen Leute von Powertech! Aber hat nicht lang gedauert und schon waren die Felgen aussem Programm ( jetzt nur noch auf Sonderwunsch )


stimmt, das ist wirklich so, hatte das problem bei meinen Mattig auch schon, allerdings wurde mir gesagt das es nach 10 Jahren ungültig wird.

Ist aber keine Problem bei normalem Tüv oder Dekra, da kannste sie leicht per Einzelabnahme abnehmen lassen.

Gruß


Fanatiker
  • Themenstarter

und was kostet der spaß mehr ?


Bei Änderungsabnahmen nach dem §19(3) StVZO wird immer mindestens das
entsprechende Entgelt "Einfach" (35,50 Euro) fällig. Bei über den Regelfall
hinausgehendem Mehraufwand und bei Mehrfachänderungen wird mindestens das
Entgelt "Mittel" (46,50 Euro) und darüber hinaus für zusätzlichen
Zeitaufwand das entsprechende Entgelt in Höhe von EUR 23,-- je angefangene
Viertelstunde fällig.

Bei Mehrfachänderungen wird also mindestens das Entgelt "mittel" fällig",
eigentlich je Bauteil. Die Mitarbeiter fassen in Ihrem Interesse, also zu
Gunsten des Kunden, die Entgelte zusammen und berechnen i.d.R. ab dem
2. Bauteil nur als Zusatzaufwand auf das erste Bauteil.

Bei einem erhöhten Prüfumfang kann ggf. zusätzlicher Zeitaufwand berechnet
werden.


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