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Überführungskennzeichen

LilKim
  • Themenstarter

Hallo,

weiß hier jemand, ob ich ne Voll macht von meiner Mutter (auf Sie läuft mein bisheriger Polo und auch der nächste) brauche, um mir beim Straßenverkehrsamt ein Überführungskennzeichen zu holen?
Und...gibts ne eindeutige Antwort, ob man beim Fahrzeugwechsel sein Kennzeichen behalten darf?

Vielen Dank!



warum willst du ne vollmacht? und welches nummernschild willst du behalten? wenn das fahrzeug im selben zulassungsbereich zugelassen wird, bleiben die schilder gleich. wenn du dir nen neues auto kaufst. kriegste nich das selbe nr.schild wie von deinem alten auto.


Dein Kennzeichen wird nach dem Abmelden wieder Freigegeben und dann kannst du es beim Nächsten Wagen wieder als Wunschkennzeichen bekommen. Kost natürlich Extra
würde geändert im Letzten Jahr

Und für das Ü-Zeichen brauchst du keine Vollmacht von deiner Mutter wenn du es über deinen Namen Überführst.

gruß Mo



LilKim
  • Themenstarter

mein neuer polo steht was weiter weg und deshalb brauch ich ein überführungskennzeichen um ihn zu holen (hat noch keinen tüv). jetzt meine frage, ob ich eine vollmacht meiner mutter brauche um dies zu besorgen,weil auf sie beide polos laufen.auch auf der doppelkarte steht ja ihr name.
ich würd gern mein nummernschild von meinem alten polo auch am neuen haben


wenn das fahrzeug im zulassungskreis bleibt kannst du seit neuesten die kennzeichen behalten, also nimmst die alten fürs neue auto!?
oder


LilKim
  • Themenstarter

ist aber aus nem anderen zulassungsbereich... :(


ich galub schon, das du nen vollmacht von deiner mutter brauchst, da es ja über sie versichert ist, auch bei dem überführungskennzeichen, war glaub ich auch so bei mir und bei der zulassung des neuen brauchst auch eine vollmacht deiner mutter, außer sie geht auf die zulassungsstelle!
wie das mit kennzeichen behalten aussieht, kannst ja gleich bei der gelegenheit aufm amt nachfragen!


also bei mir war das auch so das ich eine vollmacht gebraucht habe da auf der doppelkarte der name meiner mam drauf steht und dann auch auf meine mum zugelassen wurde! Aber mit deinen nummerschildern du willst ja dein neues auto kaufen und wieder auf deine mum zulassen dann schätz ich mal willst du wieder dein altes kenzeichen also das GM:KH 2511 haben, oder? Falls ja ist das kein problem wenn du dein altest abmeldest kasst du dir das kenzeichen für einen monat reservieren lassen und dann bei deinem neuen wieder verwenden hab ich auch so gemacht!

mfg


Bei den Überführungskennzeichen (oder auch 5-Tage Kennzeichen, oder Kurzzeitkennzeichen) brauchst du keine Vollmacht. Du holst dir die Kennzeichen einfach auf deinen Namen, da du dafür ja sowieso ne extra Versicherungskarte brauchst. Und die Kostet egal ob auf deine Ma oder dich, das gleiche.

Deine alten Kennzeichen kannst du dir wieder reservieren lassen. Die sind am Tag nachdem du dein Auto abgemeldet hast wieder frei. ( ist seit ca. 1 Jahr so )



polotreff.de
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