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ausgebrannter Schalldämpfer

der_Thomas
  • Themenstarter

Hallo,

ich habe mich gerade im Polizeiforum www.CopZone.de umgesehen und bin dabei auf folgende Leitlinie gestoßen:

"Wenn ein Endschalldämpfer im Laufe der Zeit ausgebrannt ist und lauter wird als im Fahrzeugschein steht, ist das eine Unvorschriftsmäßigkeit. Wird er jedoch absichtlich ausgeräumt, erlischt die BE. Werden an einer Feder zwei Windungen abgesägt, erlischt die BE, bricht die Feder auseinander, ist es eine Unvorschriftsmäßigkeit. Die technische Änderung setzt ein willentliches Handeln voraus. Verschleiß und Defekt gehören nicht dazu, führen also auch nicht zum Erlöschen der BE, auch wenn sie die gleiche Auswirkung haben."

Damit sollte die alte Frage geklärt sein, was passiert, wenn ihr mit ausgebranntem bastuck in eine Kontrolle geratet:

Es kann eine Mängelkarte geben, die Weiterfahrt kann man euch jedoch nicht verweigern.


Gruß,
Thomas



gut zu wissen aber bitte wer brennt nen bastuck esd oder anlage aus


So nen Blödsinn haben wir bei Kreidlern und Konsorten gemacht . Was hilft dir die Mängelkarte obwohl du weiterfahren darfst? Du musst den Mangel trotzdem Beheben. Blödsinn

Hast halt eine Woche Zeit , Super

markus



polotreff.de
#4 - 27.06.2008ausgebrannter schalldämpfer
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