Hallo liebe Pologemeinde,
hab da nur mal ne kleine Frage, der Freund meiner Schwester wurde soebend angehalten und die Polizei meinte zum einen das § 21 der STVZO nicht mehr gültig wäre und zum anderen das Schweller und Heckansätze eintragungspflichtig sind. Was meint Ihr muss sowas eingetragen werden.
Ich habe mal gehört das Luftleiteinrichtungen wie Schweller und Heckansätze nicht eingeträgen werden müssen sobald Teilegutachten bzw Materialgutachten vorhanden wäre.
Bitte um schnelle antworten danke
LG Carsten
bei ABE oder EG müssen sie nicht eingetragen werden, bei materialgutachten und teilegutachten hingegen schon.
tut mir leid
Zitat:
bei ABE oder EG müssen sie nicht eingetragen werden, bei materialgutachten und teilegutachten hingegen schon.
tut mir leid
ja hast recht, hab ich vergessen zu erwähnen
danke da weiß ich doch schon mal bescheid