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muss Fahrzeugschein berichtig werden

BBSPolo
  • Themenstarter

moin moin,
und zwar hab ich ja 175/50R13 auf 7x13 letzte woche eingetragen.
im prüfbericht vom tüv steht ganz unten das der fahrzeugschein unverzüglich berichtig werden soll.
muss ich jetzt den fz ändern lassen wegen die blau-silber?



Hej...
Mein "Schwiegervater" ist bei der KüS (sowas wie TüV und Dekra) und er meinte das es reicht wenn man das in den Schein tragen lässt wenn man sich eh nen neuen holt, also quasi wenn das Auto umgemeldet wird.
Musst halt nur dann den Prüfbericht immer mitführen.
Da steht ja drin, dass des eingetragen und i.o. ist
MfG


Blödsinn die müssen sofort eingetragen werden, steht doch drunter wenns nicht so wäre würde da drunter stehen bei gelegenheit z.b beim ab oder anmelden. Kannst zwar 2 bis drei Wochen mit dem Wisch fahren, aber dann würd ichs auf jedenfall nachtragen lassen. Sonst bekommste Ärger mit den grünen!



genau das ist sein Problem! Das er bei der KÜS arbeitet. Wenn man keine Ahnung hat, soll man einfach mal nix sagen!

Wenn das da so drinne steht, musst Du das unverzüglich nachtragen lassen, da sonst die ganze Eintragung nicht gültig ist! Wenn Gutachten nach 19.2 drüber steht, dann fährst du solange ohne BE rum, bis Du es in den Fahrzeugschein nachtragen lassen hast!

19.3 bzw. 4 muss normalerweise nicht nachgetragen werden, gewisse Eintragungen aber schon!

grüße
andreas


öhm,.. also ich war direkt beim tüv um alles eintragen zu lassen und der prüfer war sehr pingelig.

er sagte das dass da unten zwar steht mit dem unverzüglich eintragen lassen,
aber das dass nicht so eilig wäre,.. da hab ich ihm gesagt das ich eh im august zur HU müsste und dann ja nen neuen schein bekomme und das dass dann kommen würde,.. er meinte das wäre ok und das war im März.
Und meiner war jetzt beim Tüv und da hat auch keiner was gesagt das ich nur die papiere hab und das nicht im schein steht.


Kommt auch aufs Ermessen des Prüfers an

Mfg


BBSPolo
  • Themenstarter

wenn ich das richtig verstehen ist der wisch sozusagen wertlos wenn ich die reifen nicht in den fz umtragen lasse.
aber denn steht ja nur noch die 175/50 größe drin oder?
darf ich den aber auch noch die orginal bereifung fahren?


1.) Unverzüglich heisst unverzüglich !
Im Falle eines Unfalles wo deine Versicherung sich weigert zu zahlen weil die Reifen mit Felgen nach 2 Monaten noch nicht im Schein eingetragen waren.
Dann versuch mal dem Richter zu erklären das du das Wort "unverzüglich" nicht verstanden hast , und ein TüV'ler zu finden der dann aussagt "ach das steht da nur so unter , das kann auch warten" ... viel Spaß.

2.) Die Rad/Reifenkombination wird zusätzlich eingetragen , heisst du kannst auch noch orginal fahren. Anders sieht es meistens bei Fahrwerkeintragungen aus .. dort wird meistens die Orginalbereifung gestrichen und nur die erlaubt mit dem das Fahrwerk vorgeführt wurde, eingetragen.


BBSPolo
  • Themenstarter

ok denn werde ich morgen früh dierekt zur zulassungstelle fahren und es umtragen lassen.

danke
mfg BBSPolo



Andere Sache....brauchtest du zur eintragung der 175/50 ne Tachoangleichung? dann werden nämlich auch die alten Reifengrößen ausgetragen....War zumindest noch zu den Zeiten wo ich so kleine Reifen gefahren hab...<-In 5 Jahren kann sich viel ändern


BBSPolo
  • Themenstarter

also ich hatte nur ein tachovergleichsmessung war alles in der toleranz, das hat den prüfer gereicht.
tacho: prüf.:
30 km/h - 26 km/h
50 km/h - 46 km/h
70 km/h - 65 km/h
100 km/h - 91 km/h
120 km/h - 110 km/h
anderer prüfer wollte eine tachoangleichung und ein abgasgutachten.


BBSPolo
  • Themenstarter

so jetzt ist alles im fahrzeugschein eingetragen fahrwerk und felgen reifen.
die Serien reifen stehen auch im schein.
endlich ist das thema durch , hat auch viel zeit und noch viel mehr geld gekostet.


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