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Legal wenn Original Größen? Felgenfrage

MiZiO
  • Themenstarter

Hi leute,

darf ich auf meinen Polo alle Felgen draufpacken die die Größe der Original Radreifenkombination haben?

Also in meinem Falle 195/50 R15

Oder muss ich andere Felgen dann trotzdem eintragen lassen?



195/50 R15 sagt ja nichts über die Felgen aus, sondern nur die Größe der Reifen.
Standard beim 6N ist übrigens 195/45 R15 (nicht 195/50), wobei viele auch den 50er eingetragen haben.
Aber manche Prüfstellen stellen sie da quer und verlangen eine Tachoangleichung, da der Abrollumfang vom 50er Reifen größer ist als beim 45er.
Soviel dazu....

Wenn du nun andere Felgen drauf machst, dann müssen diese Eingetragen werden.
Ausser die haben ne ABE.

Zu dem Thema findest du auch sehr viel über die Suchfunkion hier im Forum.

Gruß
Markus


Prinzipiell von den Maßen her ja, aber dann muss noch die Güte des Materials sichergestellt sein (Gutachten bzw. VIEL besser: ABE dabei).

Dan meckert da kein Tüver (Gutachten) wenn du ihm sagst "originalreifengröße etc. blabla; hier siehe Fzg.-Schein

...oder du musst gar net erst hin und darfst sie einfach so drauf schmeissen (ABE).

Wenn alles technisch ok is (Rennleitung und TÜV haben da das letzte Wort) KEIN Problem



MiZiO
  • Themenstarter

ah ja sry, ich meinte natürlich die größe die du genannt hast, 195/45...

hatte einen dreher im kop

hm das heißt wenn ich sonst die gleiche größe habe, nur keine originalfelgen, dann darf ich diese nicht fahren?

ist doch voll blöööd


so lange immer der durchmesser eingehalten wird, z.b. 195/45/15
oder 205/40/15
oder 195/40/16

immer hin und her....


DU darfst nicht 195/50 15 fahren ohne tachoangleichung!


aber pass auf das du am ende nich so aussiehst:


2107_4_vw_polo_tunin
2107_4_vw_polo_tunin
2106_4_vw_polo_tunin
2106_4_vw_polo_tunin
2105_4_vw_polo_tunin
2105_4_vw_polo_tunin
2104_4_vw_polo_tunin
2104_4_vw_polo_tunin
2103_4_vw_polo_tunin
2103_4_vw_polo_tunin

Zitat:

DU darfst nicht 195/50 15 fahren ohne tachoangleichung!



er hat grade das geschrieben:
Zitat:
ah ja sry, ich meinte natürlich die größe die du genannt hast, 195/45...

hatte einen dreher im kop



Sind das 18zoll?

Schaut übertriben lächerlich aus



und dan noch 45 PS



Zitat:

hm das heißt wenn ich sonst die gleiche größe habe, nur keine originalfelgen, dann darf ich diese nicht fahren?

ist doch voll blöööd

Angenommen du kaufst ne Felge mit genau den gleichen Maßen wie deine originalen Felgen, dann müssen diese Felgen eingetragen werden.

Aber auch Felgen mit anderen Maßen müssen eingetragen werden.
Ich hatte an meinem 6N z.B. 7x15 ET35

Wenn du aber Felgen hast, die eine ABE (Allgemeine BetriebsErlaubnis) für den 6N haben und der Reifen 195/45 R15 in dieser ABE aufgefürhrt ist, dann müssen die Felgen auch nicht eingetragen werden.

Zitat:
DU darfst nicht 195/50 15 fahren ohne tachoangleichung!

So nicht ganz richtig.
Gibt Felgen die im Gutachten den 195/50 R15 mit drin haben.
Dann bekommt man die Größe auch ohne Tachoangleichung eingetragen.
Aber das ist ja hier nicht das Thema und wurde ja auch schon oft genug diskutiert.

Gruß
Markus


jop sinds...wenn der jetzt chrom felgen hätt´ und schön breite kotflügel und ne tiefer front, würd ichs geil finden...

ekelhafter crosspolo


MiZiO
  • Themenstarter

okay, alles verstanden, soweit danke für eure hilfe

ABÖÖ, da fällt mir grade noch was anderes ein...

Ich hab ein 60/40 Fahrwerk drinnen, es nicht im FS eingetragen, aber eine bestätigung vom TÜV das ich das Fahrwerk mit der Serienbereifung fahren darf.

Ändert sich da nichts, wenn ich andere felgen draufklatsche?
oder muss ich dann mit der kombination eine abnahme machen lassen ob das passt oder nicht....


weil da fällt mir grade die situation ein, als ich mein fahrwerk eintragen wollte. Bei der Dekra wollte der typ mir das fahrwerk nicht eintragen da im gutachten nur eine der originalgröße stand nämlich die 14" räder.
Ich hab aber momentan aber die 13" räder und deswegen meinte er, GEHT NICH........
Dann bin ich zur KÜS gefahren, der hat sich meine Räder angeschaut, die Tieferlegung usw. und er meinte, "warum zum teufel wollen die das fahrwerk nicht eintragen?" Ja und dann hat er mir halt ein schreiben ausgefüllt, das ich das fahrwerk mit den originalgrößen fahren darf.


hab auch nur den tüv zettel, und felgen nich eingetragen aber ne freigabe fürn 6n...
bullerei war damit zufrieden


lol bei dem roten polo brauchste net mal wagenheber ansetzen ^^ da kannste ne auspuffanlage usw gleich so unterbauen^^ kommste ja fast noch mitn rollbrett unter DDDDD


derb gelände gängig....


Zitat:

okay, alles verstanden, soweit danke für eure hilfe

ABÖÖ, da fällt mir grade noch was anderes ein...

Ich hab ein 60/40 Fahrwerk drinnen, es nicht im FS eingetragen, aber eine bestätigung vom TÜV das ich das Fahrwerk mit der Serienbereifung fahren darf.

Ändert sich da nichts, wenn ich andere felgen draufklatsche?
oder muss ich dann mit der kombination eine abnahme machen lassen ob das passt oder nicht....


weil da fällt mir grade die situation ein, als ich mein fahrwerk eintragen wollte. Bei der Dekra wollte der typ mir das fahrwerk nicht eintragen da im gutachten nur eine der originalgröße stand nämlich die 14" räder.
Ich hab aber momentan aber die 13" räder und deswegen meinte er, GEHT NICH........
Dann bin ich zur KÜS gefahren, der hat sich meine Räder angeschaut, die Tieferlegung usw. und er meinte, "warum zum teufel wollen die das fahrwerk nicht eintragen?" Ja und dann hat er mir halt ein schreiben ausgefüllt, das ich das fahrwerk mit den originalgrößen fahren darf.


Die ABE bei Felgen gelten normal nur bei originalem Fahrwerk.
Das seht dann auch in der ABE mit drin.

Wenn das so in der ABE steht, dann müssen die Felgen wiederum eingetragen werden.

Gruß
Markus


polotreff.de
#17 - 21.08.2008polo 6n 205/40/15 alufelgen mit originalgröße eingetragen abe abe alufelgen bei gleicher größe größe legal abe original alufelgen bei gleicher größe
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