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htBlaue Standlichtringe, neue Ergebnisse?

.:DeLay:.
  • Themenstarter

Hi .

Also hier erstmal was zu Abblend- und Fernlicht laut StVZ/O:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Werbung:

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

Gibt es schon neue Erfahrungen (die ihr gemacht habt) / Richtlinien dazu?
Sind Stand-lichter/ringe überhaupt für die Beleuchtung der Fahrbahn?

hatte vor mir die so umzubauen.--->




86.jpg
86.jpg

stand/tagfahrlicht ist dazu da das auto so zu "gestalten" das es besser gesehen wird. Man müsste es also in diversen farben beleuchten können


wie du sie auf dem bild hast sind sie definitiv verboten.

ja standlicht ist auch für die fahrt gedacht, beispielsweise tagsüber oder wenn man innen schneesturm gerät: siehste mit abblendlicht nixmehr, nsw + standlicht hingegen sehr gut

€ ich würd mir einfach weiße ledbirnen fürs standlicht holen, ist zwar auch verboten, aber dürfteste keinen ärger mit bekommen..



.:DeLay:.
  • Themenstarter

Eigendlich ist das doch lächerlich....

ich fänd das so cool wenn es blaue Standlichtringe mit ABE geben würde.

was bezahlt man den wenn man von "den grünen" erwischt wird`?


Gruß


natürlich ist das lächerlich..

kp was man da zahlen muss, denke mal kriegst "nur" ne mängelkarte und darfst dann nochma beim tüv antanzen. hab ich zum glück noch keine erfahrung mit gemacht


.:DeLay:.
  • Themenstarter

was hat das denn ansich mit den Xenon Blue birnen?
Beschreibung=

Extrem blau scheinende Glühlampen mit Plasma eloxiertem Glaskörper und Xenon-Gasfüllung (mit EG Zulassung)

mit EG Zulassung (heißt das das ich nicht zum TÜV muss oder?). die schimmer aber nur blau oder?


ist alles nur in die richtung.

also gelblich, bläulich,rötlich, fast lila, und grünlich habe ich bisher gesehen


Das ist alles andere als lächerlich. Blaue Leuchtmittel gehören an Fahrzeuge mit Sondersignal und sonst nirgendworan.

Und alles andere als weiß ist sowieso verboten.


Wieder eine Kirmesbude mehr auf der Strasse



gelöschtes Mitglied

    Ist laut STVZO verboten und dürfen nur von Fahrezugen mit Sonder Signal Lichtern verwendet werden.

    Wenn du von einer Kontrolle erwischst wirst, kann es dazu kommen das die Farbigen Leuchten an Ort und Stelle abgebaut werden müssen bevor du weiter fahren kannst, kam im bereich von farbigen Standlichtern schon oft genug vor. Ich würds einfach lassen.. diese versuche mit farbigen Standlichtern gab es zu genüge und zu genüge wurden sie unterbunden..


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