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sinnloses rumfahren wird bestraft?!?

chris
  • Themenstarter

Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und herfahren und dadurch andere belästigen - 20 €us


Muss ich nu schon nen Grund haben, wenn ich Auto fahre?



gelöschtes Mitglied

    Super...wieder was wo man den Amis abgekuckt hat "cruisen verboten"! Naja ist mir ehrlich gesagt latte...wie will mans den beweisen? Ok wenn man 20 runden um den Block fährt aber scheiss drauf!


    chris
    • Themenstarter

    schwachsinn ...



    Hab ich auch gehört,das daß verboten ist. Aber noch besser: heute hält mich der Opel Club grün weiß an, warum ich mit Standlicht fahre. Und bei der Gelegenheit wollten die meine ganzen Papiere und ABE´s sehen. Als sie nix gefunden haben, meinten die nur noch "wir haben Sie im Visier, passen Sie auf mit Ihrem tiefer gelegten Gefährt".
    Echt arm...


    gelöschtes Mitglied

      lol wegen dem Spruch hät ich mir sofort die Dienstnummer geholt schon aus Prinzip!


      chris
      • Themenstarter

      darf man mit standlicht fahren, wenns hell is?
      was is, wenn ich ma die nebler anlasse ... Fahre desöfteren "Feldwege" und vergesse die mal auszumachen.

      mfg chris


      Standlicht heißt laut diesem grün weißen Club: Standlicht darf eingeschaltet sein, wenn das Auto steht, nicht wenn es fährt!
      Als gebe es nichts wichtigeres...


      mit standlicht darf man wie gesagt nie fahren... kannst dir aber so geile tagfahrleuchten montieren
      oder einfach alles einschalten


      gelöschtes Mitglied

        das man damit nie fahren darf wusst ich gar nicht lol hab das auch öfter mal an! Naja egal...



        chris
        • Themenstarter

        bin ja der meinung, en bisschen licht is besser als gar keins ... abba ich bin leider nicht das gesetz ...


        chris
        • Themenstarter

        andere frage: gibt standlich beim fahren en punkt?


        es heißt ja auch nicht ohne grund STANDlich.. aber was gibt es denn z.B. für ne strafe wenn man mit nebelscheinwerfern fährt ? also am normalen tag sonne und so .. oder einfach nur wenn kein nebel oder regen oderso ist.. ?

        mfg


        gelöschtes Mitglied

          ich glaube damit ist nur gemeint wenn man auf einer straße immer hin und her fährt also so 10 mal oder so und immer das gleiche amcht, dann vielleicht wird es bestraft aber wenn man normal durch die city düst bestimmt nicht


          Die meinten, wenn wir Sie nochmal mit Standlicht erwischen - gilt auch für Nebelscheinwerfer - kostet das was. (Vielleicht brauchen die auch nur Kohle für ihrer Kaffeekasse...)


          chris
          • Themenstarter

          rate mal wie die sich ihr feierabendbier finanzieren...


          gelöschtes Mitglied

            nur mit Nebelscheinwerfern fahren kostet 10 € strafe!


            jap kostet 10 euro ...

            bei den angel eyes sind die standlich ringe immer mit an harhar


            wie ? und wenn ich die nur so anmache (standlichtringe bei angeleyes) ohne abblendlicht kostet der spaß 10 € was soll das denn fürn scheiß..? sollen froh sein das wir überhaupt am tag unser licht anhaben... und wenn es nur das standlicht ist!


            also die kommen immer auf mehr ideen. wusste ich gar ned das man für so einen schwachsinn strafe zahlt.


            Lernt man das nicht schon beim Führerschein im Umweltbogen, dass unnötiges Herumfahren vermieden werden soll? Aber man fährt ja immer gerade irgendwo hin...
            Wegen Standlicht: Bei Tag störts ja niemanden, aber bei Nacht nur damit nervts ganz schön. Die sollen lieber die mit kaputten Scheinwerfern anhalten.


            also bei der fahrschule wird gelehrt das sinnloses rumfahren vrboten ist.
            thema standlicht: ich hab mich mit der polizei unterhalten: bestraft werden kann man nicht, es gibt kein gesetz das es verbietet mit standlicht zu fahren. aber man wird angehalten, kontrolliert (schikaniert), blablabla! ist halt licht. normales abblendlicht am tag, da hält dich auch keiner an... wenn man standlicht in der nacht anhat ist das was anderes...
            ach ja, standlicht muß natürlich gelblich odre weiß sein. bei blau oder rot oder so gibts bestimmt ärger. habt ihr da erfahrungen mit cops?
            und nebler am tag ist auch verboten, weil man die ja erst ab einer bestimmten höchst-sicht-weite (100m?) anmachen darf.


            fast ... es sind 50 Meter


            oder so!
            fakt ist, das muß ich (noch) nicht wissen, denn mein polo hat (noch) keine nebler...

            master K


            mit den neblern ist es doch so, (also vorne) das man die anmachen darf, wenn es regnet schnee oder graupel.. oder halt nebel, aber da hat es nix mit 50m oderso zutun, das ist nur bei der nebelschlussleuchte so!

            mfg sommer


            EDIT:

            wenn ich mich da täusche, müsst ihr das sagen, bin mir aber ziemlich sicher!


            wo ich noch in der fahrschule war wurde mir das auch so gelernt wie sommer 6n. bin mal im regen gefahren und mein fahrlehrer sagt ich soll die nebler anmachen das ich besser gesehen werde


            polotreff.de
            #27 - 15.04.2005sinnloses rumfahren
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