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Antwort vom KBA bezügl. E-Prüfzeichen

MissWindsorBlue
  • Themenstarter

Hey Leute,

ich habe mich mal beim KBA informiert über das sogenannte E-Prüfzeichen...mir wurde vom KBA mitgeteilt, dass es sich bei dem E-Prüfzeichen lediglich um eine Prüfung des jeweiligen "Gegenstandes" handelt wie z.B. Klarglas- Rückleuchten etc. Jedoch muss wie in einer ABE oder einem Teilegutachten angegeben sein, für welches Fahrzeug usw. z.B. die Rückleuchten zugelassen sind. Nur das E-Prüfzeichen alleine reicht NICHT aus! Bei einer Polizeikontrolle, wird das E-Prüfzeichen nicht aussreichen, man wird trotzdem eine ABE oder ähnliches vorlegen müssen. Ansonsten, wird man evtl. Probleme bekommen das man mit nicht zugelassenen Teilen unterwegs ist...



dan sind ja 99% der autos hier und auf der straße mit Klarglas Front-oder heckleuchten lilligal unterwchs

Die Spinnen doch


MissWindsorBlue
  • Themenstarter

Ich kann leider nur das wiedergeben was die mir gesagt haben...ohne ABE oder Teilegutachten bzw. Eintragung besitzen die jeweiligen Anbauteile keine Genehmigung - auch wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist...



Hmm, das hört sich ja mal richtig interessant an. Dann muss ich gleich mal bei In-Pro anrufen und das Gutachten für meine Scheinwerfer und Rücklichter anfordern.

Naja ich denke mal es wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird und die grünen oder blauen Kollegen werden sowas nicht kontrollieren wenn ein E- Prüfzeichen drauf ist.

Denke mal das mit dem Gutachten ist aufgekommen weil teilweiße ja schon E- Prüfzeichen gefälscht wurden. Wurde halt irgendwie ein E aufgedruckt was aber nix zu heißen hatte.


ik denk mal dat wird wieder zu sehr hochgepuscht hier wurde schon nen paar mal kontrolliert und die wollten weder für den BB noch für die Rülis und scheinis nen gutachten sehen.

Also ich glaub kaum das das nen problem wird.

MFG Benny


Zudem wie machen die das dann bei originalen Leuchten? Da steht auch das Prüfzeichen drauf, ist aber auch nicht ersichtlich ob das originale sind oder nicht (grad bei neuen Fahrzeugen die nicht so bekannt sind)


Zitat:

(grad bei neuen Fahrzeugen die nicht so bekannt sind)



wozu die VW Polo reihe ja definitiv zählt (sorry of topic)


bla bla bla......

wieder so ne Pauschalaussage.......


wäre mal interessant den Schriftverkehr im Originalwortlaut zu sehen......

Logisch das du keine Abgasanlage einer Honda CBR 600 an einen Polo machen darfst ohne weiteres...nur weil ein E.Prüfzeichen drauf ist.......

also sind solche Pauschalaussagen eh wertlos......

wenn du einen Blinker,Scheinwerfer oder Rückleuchten verbaust passen die ja so ohne weiteres ja gar nicht an anderen Fahrzeugen...so das kein mensch eine ABE oder nen anderen Wisch verlangen wird !


Hallo,

mir wurde von einem TÜV Prüfer zu den E Nummern folgendes erklärt.

Jeder Hersteller der auf seinen Teilen ein E Zeichen drauf hat, musste diese Teile Prüfen lassen. Diese Prüfgutachten liegen sowohl dem Hersteller, wie auch dem TÜV und dem KBA vor.
Falls es da mal in einer Kontrolle zu unklarheiten kommen sollte, lässt sich also jederzeit nachvollziehen ob dieses Teil wirklich geprüft wurde oder nicht.
Wenn es nicht geprüft wurde - bekommt aber eher der Hersteller eine aufn Deckel und nicht derjenige der es verbaut hat.
Viele Hersteller leifern bei Teilen mit E Prüfzeichen aber nen Zettel mit auf dem drauf steht das die geprüft wurden und unter welchen Angaben.

Auch was fahrzeugfremde Teile mit E Prüfzeichen angeht. Die wenigsten Teile werden fahrzeugspezifisch geprüft, sondern nur das Teil an sich.
Kenne einige die am 2er Golf die Jetta Front fahren, oder auch ne Corrado Front, sowie beim Corsa B gerne gesehen die Astra Front und beim Vectra ne Calibra Front.
Von den Leuten hat sowas keiner eingetragen und musste das bisher auch nicht eintragen.






wobei ich das mit den anderen Fronten für eine Grauzone halte.

Die Stoßstangen etc haben ja nur Teilenummern und sind am Fahrzeug für das Fahrzeug geprüft worden.... bei anbau an ein anderes Fzg KANN es zu Aerodynamischen verscchlechterungen und kritischem Fußgängercrashverhalten kommen, ja sogar die Airbag Auslösung etc bei einem Crash beeinflußen.... wie gesagt das MÜSSTE man eigentlich als von einem Sachverständigen prüfen lassen... aber....wer macht das schon....
allerdings KÖNNTE im Falle eines Crashes die Gegenseite so Argumentieren.


mfg
Stefan


polotreff.de
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