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Klarglasrückleuchten ABE

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

hat jemand noch ne ABE für klarglasrückleuchten liegen? fürn 6N natürlich! fabrikat egal



gelöschtes Mitglied

    brausch doch eigentlich ned isch doch ne e nummer druff oder?


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ja, aber guck ma im tüv forum, da is gerade ne diskussion am gange, dass das e prüfzeichen eben nicht reicht.. total bescheuert



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Hier mal ein auszug von der diskussion die ich woanders gestartet hab:

    Nachtrag:

    Fahrzeuge, die in Europa zugelassen werden, müssen den europäischen Gesetzen entsprechen. Diese stützen sich auf die ECE-Regelungen. In diesen Regelungen sind die technischen Eigenschaften wichtiger Fahrzeugkomponenten festgelegt. Dadurch wird für alle Fahrzeuge, die zum europäischen Straßenverkehr zugelassen werden, ein einheitlicher Mindeststandard gewährleistet!

    Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.

    Eine Übersicht der Länderkürzel habt Ihr hier:

    E1: Deutschland
    E2: Frankreich
    E3: Italien
    E4: Niederlande
    E5: Schweden
    E6: Belgien
    E7: Ungarn
    E8: Tschechien
    E9: Spanien
    E10: ehemaliges Jugoslawien
    E11: Großbritannien
    E12: Österreich
    E13: Luxemburg
    E14: Schweiz
    E15: DDR
    E16: Norwegen
    E17: Finnland
    E18: Dänemark
    E19: Rumänien
    E20: Polen
    E21: Portugal
    E22: Russische Föderation
    E23: Griechenland
    E24: Irland
    E25: Kroatien
    E26: Slowenien
    E27: Slowakei
    E28: Weißrussland
    E29: Estland
    E31: Bosnien und Herzegowina
    E32: Lettland
    E37: Türkei
    E40: Mazedonien
    E42: Europäische Union
    E43: Japan

    Wichtig ist hierzu, daß diese e-Prüfnummer nur aussagt, daß das Teil an sich gem. den Richtlinien geprüft und grundsätzlich zulässig ist! Allerdings muß auch beim Vorhandensein einer Prüfnummer eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden, die den Anbau z.B. speziell am NB erlaubt und zeigt, daß das Teil auch in Verbindung mit dem geführten Pkw zulässig ist! Auch sind hierin Auflagen zum Anbau ect. vermerkt, die von den Kontrollorganen überprüfbar sein müssen!

    Ergebnis:

    Das e-Prüfzeichen sagt nur aus, daß das Teil an sich zulässig ist - egal aus welchem Land, dafür wurde ja der Standard geschaffen.

    ABER, ein Teil mit e-Prüfnummer ohne passende Papiere dazu ist in jedem Fall als unzulässig zu behandeln und zieht in der Regel eine Anzeige nach sich!


    gelöschtes Mitglied

      jo hab ich schon gesehen! für mich der reinste quatsch was die da grad abziehen da kannste sogar blechen wennde nur 5m mim auto fährts und wieder zurück! Oder mitn nebelscheinwefern am tag und sonnenschein rumfunzelst! is doch scho der blanke horror! sogar bei meim heckrollo wolltense mir was aufdrücken aber ist dan gescheitert was weis sich warum!


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      das geht langsam echt zu weit, zumal meine klarglasleuchten echt alles haben/können, sie sind hell, haben alles an leuchten was leuchten muss, sogar reflektoren sind da...
      naja bislang haben die grün weißen nie etwas dazu gesagt, aber was nich is...

      deswegen bin ich ja auf der suche nach einer abe, meinetwegen von in.pro oder sonstiges. scheiß egal! her damit


      gelöschtes Mitglied

        Ich war mit meinem 6n gestern beim tüv und wollte die dinger eintragen lassen und der tüv meinte brauchst du nicht weil du das E zeichen und die ensprechende nr für die klarglasrückleuchten.
        Und jetzt alles klar?


        Leute.... langsam gehts los.....

        also, fassen wir mal die Letzten monate zusammen...... also wenn man das hier (selectiv) liest dann:

        darfst du keinen Luftfilter und nen Sportpuff zusammen haben

        Teile mit E-Nummer brauchen ne ABE

        und Teile mit VAG Teilenummer darf man einfach so drannschrauben.......

        langsam komm ich mir vor wie in nem ATU laden


        polotreff.de
        #9 - 21.04.2005klarglasrücklicht mit e4-prüfzeichen
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