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Frage zu offene Zahlungen

metalpolo1
  • Themenstarter

hallo,
wusste nichr wohin mit, warscheinlich ist den sonstiges thread so umgeändert, dass nur noch witziges oder so gepostet werden darf.
nun zum thema:
wenn man irgendwo noch sachen ZUENDE bezahlen muss, und 1 jahr kommt nix von dem verkäufer (sprich manungen, erinnerungen), weilman zb. vergessen ate was zuendezuzahlen, ist das doch eigentlich verjährt oder? zumindest rechtlich oder im härtesten falle gerichtlich. also wenn der verkäufer ne anzeige an dem käufer stellt,muss der verkäufer nachweisen können,dass er ne manung oder sonstige an den käufer geschickt hat?

danke trotzdem

gruß



meines wissens muß immer rechtzeitig angemahnt werden geschieht dies nicht hat der verkäufer nen problem seine kohle zusehen...


rein biologisch gesehn schon also ich habe mal so n Lehrgang mitgemacht da ging es um so n scheiß mit mahnungen, reklamationen, umtausch, garantie und den ganzen mist und ich mein in erinnerung zu haben wenn man vom verkäufer nichts hört brauch man sich dort auch nicht melden und ist seine schuld wenn er es vergisst und nach einer bestimmten zeit ist es ungültig weiß nicht mehr wielang das war... hoffe ich konnte dir ein wenig helfen

edit: wie viele sagen es gibt keine dummen fragen nur dumme antworten



gelöschtes Mitglied

    2 jahre nix davon höhren dann ist das durch


    wenn du aber nen mahn oder vollstreckungsbescheid bekommen hast der is 30jahre gültig!


    kommt auf die situation an wenn jemand dir geld schuldet, sons noch ma mit dem freundlichen motorrad club auf ne nichteingeladene gartenparty hinfahren


    hilft meistens,...


    schulden vergisst man nicht! sie werden höchstens verdrängt!

    und mir kann niemand erzählen das er es irgendwann mal vergessen hat
    das er etwas weiter bezahlen zu müssen..

    oh ich habe vergessen meine monatsraten für mein neues auto zu überweisen und das seid einem jahr,, ups.. wie konnte das denn passieren..komisch komisch..

    --so das passte jetzt nicht aber ich wollte es mal loswerden--

    gruß


    wenn er dich jetzt mahnt oder ähnliches, dann musst du zahlen, sonst hat er recht gute chancen das vor gericht oder per anzeige durchzubringen. Meist ist eine mind. Frist von 24 Monaten gesetzt.....und da du was von nem jahr schreibst, fehlen dir noch ganze 12 monate


    Also soweit ich das gelernt habe, ich hab auch grad noch mal im BGB geblättert:
    Gem. §197 I Nr.3 BGB besteht eine 30 jährige Verjährungsfrist für rechtskräftig festgestellte Ansprüche.
    D.h. da du einen Kaufvertrag gem. §§ 433, 145, 147 geschlossen hast, hast du einen rechtskräftigen Anspruch auf die Sache (lass es ein Auto sein) und der Verkäufer einen Anspruch auf die Bezahlung.
    Das hat nichts mit der Mahnung zu tun!
    Durch eine Mahnung kommst du lediglich rechtlich gesehen in Verzug!
    Gem. §286 III 1 BGB kommt man allerdings spätestens nach 30 Tagen in Verzug, also könnte man von dir die Verzugszinsen von 11 Monate verlangen.
    Bei einem Verbrauchsgüterkauf (also von einer Firma) gelten die 30 Tage nur wenn es auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt ist (steht aber immer in den AGB's).

    Ob die Verjährung beim Verbrauchsgüterkauf anders geregelt ist, kann ich dir jetzt auf die schnelle nicht sagen... wenn Interesse besteht, würde ich dir das aber auch noch raussuchen^^

    Mein Tipp: Zahl bevor du mehr zahlen musst.

    MfG Michi


    Also meines Wissensstandes nach ist die Sache 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Kosten entstanden sind gegessen.


    Aber ich frage mich auch wie Steelstyler schon schrieb, wie man Zahlungen bzw. Schulden die noch offen sind vergessen kann...


    gelöschtes Mitglied

      ...wenn du eine Ware oder eine Dienstleistung in
      Anspruch genommen hast, hast du auch zu zahlen!
      Wenn du momentan nicht zahlen KANNST, dann teil
      es der Firma/Person einfach mit und mach etwas aus...!
      Und es GIBT doofe Fragen!



      @2F RM:

      Dann sag ich das morgen so meinem Proffessor an der Uni und sag er soll das BGB neuschreiben lassen

      MfG Michi


      @Derbymichi:

      Erst lesen, dann denken, dann vllt. lachen
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • Zitat:

      Also soweit ich das gelernt habe, ich hab auch grad noch mal im BGB geblättert:
      Gem. §197 I Nr.3 BGB besteht eine 30 jährige Verjährungsfrist für rechtskräftig festgestellte Ansprüche.


      Da geb ich den schwarzen Peter gleich wieder zurück! Selber lesen @ 2F RM

      Ich rede von Ansprüchen! Und wie es in dem Link auch steht, "betsteht der Anspruch weiterhin fort!"

      Außerdem hat er nach einer Mahnung gefragt! Die hat nix mit der Verjährung zu tun sondern mit dem Verzug! Hinsichtlich der Verzugszinsen!

      Soviel dazu...

      MfG Michi


      Klar besteht der Anspruch weiterhin, kann aber rechtsmäßig nicht mehr eingefordert werden.

      Naja eine Mahnung hat er ja anscheinend keine erhalten


      Also ich fänds peinlich, Nen Vorteil daraus zu ziehen, weil "ich" _vergessen_ hab was zu bezahlen, und der der das Geld zu bekommen hat _vergessen_ hat zu mahnen...

      Mir wärs einfach peinlich


      Schon die Frage ist peinlich


      Das Thema wurde geschlossen.

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