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Frage zu Led´s Allgemein

DjMyStiK
  • Themenstarter

hey ihr lieben,

meine frage bezieht sich jetzt auf das gesetzliche d.h. was passiert wenn ich von der rennleitung angehalten werde..

wenn ich:

Mit led leisten - Like - tagfahrlicht,
mit led (birnen) für heckscheinwerfer (normales licht oder bremslicht)
oder mit uneingetragenem xenon erwicht werde?

ich möchte einfach nur mal wissen was auf mich zu kommen würde wenn ich damit in eine kontrolle gerate?

wird mir gleich die karre stillgelegt?
mängelschein?
strafe?

vll kennt sich ja jemand damit aus und kann mich mal aufklären

lg mad



normalerweise kanns passieren das deine karrwe stillgelegt wird, aber nur wenn se dumm wollen


Bei den umbauten verlierst du die betriebserlaubnis deines polos, das heisst du hast kein Versicherungsschutz mehr.

mfg



DjMyStiK
  • Themenstarter

hm okay, aber wie sieht das mit den led (birnen) aus, wenn ich mir die hinten reinknalle für die rückleuchten, is es denn möglich das nachzuvollziehen das es led birnen sind?

ich meine merkt die rennleitung das von außen das es led birnen sind?


hat jemand schonmal damit erfahrungen gemacht? ob die dinger überhaupt was taugen?

mir gehts eigentlich nur darum das wenn ich normales licht anhabe, meine dunklen funzeln hinten kaum sieht.. und da led ja etwas heller is dachte ich, ich hau mir da einfach led birnen rein, die frage is halt nur.. obs was taugt und .. obs jetzt wirklich so gravierent verboten is das sie mir die karre stilllegen?


DjMyStiK
  • Themenstarter

joa das mit dem versicherungsschutz kann man regeln, hab nur keine lust meine karre abzugeben.. ich hab sowat ja nich, mich interessiert es einfach nur mal.. was da passieren könnte


rüste doch um und behalt die original leuchten im handschuhfach, dann kannst du optional umrüsten und kommst um den mängelschein rum. allerdings bekommst du höchstwarscheinlich verwarngeld.

ich hab weiße leds als kennzeichenbeleuchtung drin, denn die sind erlaubt. denn die gibts auch für motorräder, also sind die geprüft...


DjMyStiK
  • Themenstarter

jut, dann zur zweiten frage *g

hat jemand mit sone sogenannten led birnen schonmal erfahrungen gemacht? ich würde die gerne in die heckleuchten einbauen die bei abblendlicht angehen...

flackern die?
sind sie heller?

danke


eine stilllegung des fahrzeuges kann nach der neugestaltung des paragraphen 19/II nicht mehr erfolgen. es gibt nämlich kein fahren ohne zulassung mehr. höchstens kann dein verstoßen nach §30 stvzo geahndet werden. dies sind 25 euro höchstens aber unwahrscheinlich 50 euro.
stillgelegt wird hier gar nichts mehr wegen sowas.(illegale tieferlegung, xenon, leds etc)

ich persönlich wurde mit meinen selbstgebastelten tagfahrlichtern 1mal erwischt und hab da läppische 15 euro bezahlt. hatte n guten polizisten der das persönlich alles recht cool fand und sehr beeindruckt war.. war halt mehr ne formale angelegenheit.


DjMyStiK
  • Themenstarter

also das würde jetzt heißen, wenn ich diese tagfahrleuchten bzw led´s verbaut habe, die mich damit anhalten, wären es im allerhöchsten fall ne geldstrafe von 50 €?

Kein punkt oder sonst was?



ich würde mehr von den lediglich 25 euro ausgehen... die 50 sind schon für extremfälle. von punkten weiß ich nichts.


DjMyStiK
  • Themenstarter

joa gut dann lass ich meine led´s als tagfahrlicht dran.. find das passt ganz gut...

xenon hätt ich zwar och gerne aber is mir zu teuer und für illegal nen zacken zu hoch *g


ob xenon oder led spielt keine rolle.

lichttechnische einrichtung ist lichttechnische einrichtung..


DjMyStiK
  • Themenstarter

das heißt wenn ich jetzt xenon fahre, tagfahrlicht, was nich eingetragen is können die mir nichts weiter als ne strafe von maximal 50 € geben?


das weiß ich nciht. aber aus den paragraphen würd ich das sagen ja..

es sei denn es ist ne vorsätzliche gefährdung des straßenverkehrs zu erkennen... was schnell angehängt werden kann (leuchten blenden gegenverkehr) oder sowas...


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