Hi!
mich würde mal interessieren ob ich eine Heckscheibenwischer austragen muß beim TÜV wenn ich ihn ausbaue?
habe von vielen gehört das ich es muß aber andere sagen das ist Blödsinn!
was ist nun die Sache?
austagen oder nicht?
PS: guten Rutsch ins neue Jahr
Muß ausgetragen werden. Mit dem Abbau des Scheibenwischers erlöscht die ABE des Autos.
nein, brauchst du nicht austragen
Zitat:
Muß ausgetragen werden. Mit dem Abbau des Scheibenwischers erlöscht die ABE des Autos.
Zitat:
Muß ausgetragen werden. Mit dem Abbau des Scheibenwischers erlöscht die ABE des Autos.
ich bin auch der meinung muss nicht ausgetragen werden,sonst hätten mich die netten polizisten bei der letzten kontrolle darauf hingewiesen oder der nette tüv prüfer bei der HU/AU ![]()
mfg WoOt?
Wie ich schon schrieb mein TÜV'ler sagte eben das zu mir:
...solange du 2 funktionsfähige Aussenspiegel vorweißen kannst brauchst du den Heckscheibenwischer nicht.
aber normaler weise heißt es doch, das alles was ausgebaut wurde aber mal verbaut war von Werk aus ausgetragen werden muß... oder nicht...
Naja kann man jetzt sehen wie man will...
...wenn du das Radio ausbaust brauchst es auch nicht austragen.
Eine Rückbank hingegen schon. Warum?
Weil die Sitzplätze im Fahrzeugschein stehen...
...ein Heckscheibenwischer aber nicht...
hi ! also da habe ich noch nie was von gehört , und ich habe bei meinen autos immer den heckwischer weggemacht und nic probleme beim tüv oder mit den grünen gehbt !
ich würde sagen die dir das erzählt haben wollen dir nur nen bären aufbinden !
mfg stefan
Der Heckwischer ist Bestandteil ber der Erteilung der Fahrzeug-ABE. Mit dem Abbau erlischt die ABE.
Wieso muß man denn dann ein Zweisitzer eintragen, wenn die Rücksitzbank ausgebaut ist? Ist doch nichts anderes.
^^ Wie ich schon schrieb weil du damit Sitzplätze verlierst die eigentlich im Fahrzeugschein eingetragen sind...
Zitat:
Wieso muß man denn dann ein Zweisitzer eintragen, wenn die Rücksitzbank ausgebaut ist?
Zitat:
Muß ausgetragen werden. Mit dem Abbau des Scheibenwischers erlöscht die ABE des Autos.
hinten ist scheiß egal den kannste so abmachen das interessiert keinen nur vorne musse zb einarmwischer eintragen lassen!
Fackt ist das 100% hinten der Heckwischer nicht ausgetragen werden muss .
hier spricht noch jemand, der keinen wischer mehr hinten hat
du baust ihn aus und gut. muss nicht ausgetragen werden! arbeite als kfzler und wir haben versch. tüvver, die haben alle gesagt, dass man ihn nicht austragen muss!
jep stimmt kann ich auch nur zustimmen musst du nicht austragen lassen und ne rückbank musst du austragen weil wie schon geschrieben deine personenzahl im schein drin steht die du befördern darf
muss man heckklappen cleanen eintragen nein...also wischer hinten weg musst auch nicht
Ganz einfach.
Wischer muss NICHT ausgetragen werd.
Und zwar kannst du mit der heckscheibe machen was du willst solange 2 Aussenspiegel vorhanden sind. Gibt ja autos die hinten die Heckscheiben zugeklebt haben getönt oder ähnliches. Muss man ja auch ned eintragen lassen. und beim heckwischer ist es das selbe![]()