vw teilemarkt

kennzeichen wie weit vom boden weg ?

FiDdY 2F
  • Themenstarter
FiDdY 2F's

nabend, habe mir ja vor langer zeit ne 6n stoßi angefummelt und die kennzeichenmulde gecleant und das kennzeichen nach unten versetzt so mir wurde vor ein paar stunden erzählt das das kennzeichen nur so und soviel cm vom aspahlt entfernt sein darf und so wollte ich mal fragen bei wieviel cm ist die schmerzgrenze war zwahr vor kurzem beim tüv mit meim da war er allerdings noch nicht angemeldet und der tüv prüfer konnte mir komischerweise nix darüber sagen hoffe ihr könnt mir da irgentwie helfen danke schonmal im vorraus mfg. Fiddy



Laut Erfahrung muß du eine bodenfreiheit haben von 8 cm und das kennzeichen darf nicht weniger als 12 vm weg sein vom Boden so hat es mir mal ein Bulle erzählt habe mich aber nicht daran gehalten weil das nicht möglich ist dann muß ich mir das Ding in die Scheibe legen was ja auch nicht erlaubt ist

mfg


FiDdY 2F
  • Themenstarter
FiDdY 2F's

mmmhhhh ja aba ma erlich wie panne sieht das denn aus solange der winkel stimmt wegn blitzen kann das doch shit egal sein oda nich



laut unseren polizisten und tüvern gesetzlich vorne mind. 20cm und hinten mind. 30cm

hoffe ich konnt helfen

gruß!


also ich musste HU im april 2008 und paar eintragungen machen....bin dann zu tüv nord. der meinte vorne bodenfreiheit 7cm und an den seiten 8cm und nummernschildunterkanne vorne 20cm vom boden....wem soll man jetzt glauben, da erzählt ja jeder was er will.....er hat mich nimma aufn platz gelassen...ihm war zu tief die karre! allein schon meine schweller an der seit ^^ aber mein nummernschild ist peinlich genau auf den milimeter genau 20cm vom boden ^^

ich bin dann zu nem tuning schop gefahren wo ein tüv nord fritze immer kommt und alles abnimmt, hab halt paar scheine meir hingelegt, dafür HU und alles eingetragen....


Es gibt keine gesetzliche Vorgabe fuer die Bodenfreiheit, die Angaben sind alles Richtlinien vom TÜV und der Dekra. Problem ist dabei ja nur, dass diese es eintragen muessen (:

Nur fuer die Höhe des Nummernschildes, Lichtaustrittkante, Anhängerkupplung etc gibt es Vorgaben in der Stvo.

Die vom Kennzeichen wurde ja schon genannt, vorne 20cm hinten 30.

mfg


So laut gesetz buch

nur kennzeichen:

vorne 20cm

hinten 30cm

lichtaustrittsgedöns 50 oder 51 cm

es gibt keine min. Höche in deutschland das auto kann so tief sein wie es will nur die daten müßen hin haben von Licht kannte und kennzeichen.


geh am besten mal auf die tüv homepage und nutze da die frage funktion.dann bekommste ne exakte beschreibung was erlaubt ist.denn man kann ziemlich lustige sachen machen wenn man weiß was erlaubt ist.ich hatte die mal tiefer und an die seite gebaut.


meine scheinwerferkannte ist 49cm ^^ ""tolleranzgrenze" haha



Ich bin auch bei 49 und bei mir messen die immer alle nach aber keiner sagt was die fragen immer nur was das für ein Auto ist und was das für eine Front ist von welchem aber den meisten fällt das nicht mal auf, hatte letzte mal paar junge auszubildende das war lustig die haben die ganze zeit geglotzt und gestaunt aber das ich mein Xenon an hatte und das nicht eingetragen war das hat keine gejuckt oder das die kennzeichenbeleuchtung defekt was auch nicht aber naja was will man achen irgendwann kennen die einen uns lassen dich nur noch durch und grinsen.


FiDdY 2F
  • Themenstarter
FiDdY 2F's

ooooaahr 20cm ooohman das ja ma voll kagge mmh schade das man net in den staaten lebt hehe naja werde ich woll so hin nehmen müssen shit sieht doch voll panne aus mmh naja trotzdem schön dank :-(


Zitat:

sieht doch voll panne aus mmh naja trotzdem schön dank


also ich find dass es bei mir schön schick ausschaut ^^ mir gefällts....ich mags auch nicht wenn s so angeklatscht ist, habe bei mir aluhalterungen gebaut das sie schön absteht....und mein schild ist ist gewölbt, also parallel zur stosi gebogen...


Meins hängt bei 18.5cm, als sie gemessen haben, sagten sie mir, ich sollte doch drüber nachdenken, ob es die richtige Höhe hätte. Und dann konnte ich weiter fahren.


user "jojo" oder "jo-jo" hat seines auch im 6n viel zu tief unten drin. frag den mal nach seinen erlebnissen mit dem tüv und cops.

die infos mit 20/30 stimmen, is klar, eine ergänzungsinfo noch:

diese regelung gilt mit autos mit eu-typengenehmigung (ab polo 6n), nicht jedoch für autos mit eg-genehmigung (alle verhergehenden polotypen).

darunter fällt nicht die lampenregelung, da die jahresbedingt pflicht ist und der 2f da schon mit reinfällt, der 86c noch nicht...


War es nicht ab Baujahr 89? Oder lieg ich da gerade voll danaben?

Laut Aussage der Verkehrshüter hier gibt es fuer das NS keine vorgegebene Strafe und somit passiert laut deren Aussage da nicht, jedenfalls nicht wenn es sich nicht mit anderen Dingen häuft.
Das einzige was angeblich passieren könnte ist, dass man vor Ort umsetzen muss. Jedenfalls wurde es mir so von den Herren berichtet, der nächste wird es wohl wieder komplett anders sehen ):

mfg


mit dem nummernschild hatte ich schon oft ja...

hatte ne mängelkarte und sollte damit zum tüv fahren und bestätigen lassen das es okay is also mind 20 cm übern boden

hab es mit klebeband weiter oben fest gemacht und bin hingefahren

der man vom tüv *war ein freier bekannt für tuning" meinte nur ich solle damit nicht seine zeit verschwenden und lachte... hab gratis nen stempel bekommen und nur ein flüchtigen blick aufs auto

danach hing es wie eh und je unten!

das letztemal hats die grünen aber darned so interesiert ... was mich gewundert hat

da kam nur der spruch *un den muss man sich mal geben!*

"wenn das nummernschild NICHT auf dem blitzerfoto zu sehen ist, könnte sie das bis 6000 euro strafe kosten."

ich nur so "ja ne... wird scho stimmen."^^


Ja nur, wenn man sich ma die Blitzbilder anguckt, ist da ma immernoch ne Menge Platz (:

Und das mit dem Blitzen ist ja mal eh Quatsch, die ganzen Karren, die es Serienmäßig so tief haben, bzw. die es durch ihre Bauart bedingt so weit unten haben dürfen wenn es die Originalen Befestigungspunkte sind, werden ja auch noch geblitzt... also was die sich manchmal einfallen lassen...

mfg


das stimmt schon ... nur die haben sowas ab werk und dürfen es so auch fahren ...

hab mich deswegen schon ofte mitn tüv gestritten ... auch als ich mal ne neue tüv plakette wollte ... haben die mein auto abgeleht und gefracht wer sowas einträgt wegen bodenfreiheit... der kam an und sagte was von 11 cm zum boden minimum

und ich hab ca 7,5 ...

egal ich hab mich wie gesacht wegen dem ganzem nummernschild kram schon rumgestritten und bin zu ner lösung gekommen

also wenn du es wirklich unten haben willst mach es ... bis du maln zettel bekommst...

wegen optik mach sagnäpfe ran und machs beim posen auzfm treffen ganz ab

oder such dir ne möglichkeit es in legaler höhe zu montiern....

ich werde bei meiner neuen stoßstange das kennzeichen verschrauben in original höhe

die csr mitn gfk möll kotzt mich langsam tierisch an

PS: hab noch eine CSR hier an der seite clean und von innen verstärkt...

wollte die bei ebay verkaufen wurde aber nie abgehollt...

darum steht sie auch wieder zum verkauf


polotreff.de
#19 - 04.01.2009wie weit muss nummerntafel von boden entfernt sein nummernschild 20cm kennzeichen wie weit über boden nummernschild wie weit vom boden weg kennzeichen wie hoch vom boden wie weit muss das kennzeichen vom boden entfernt sein kennzeichen 30cm 20cm kennzeichen bodenabstand wie weit muss ein nummernschild vom boden weg sein wie tief darf das kennzeichen in deutschland kennzeichen auf dem blitzerfoto nicht am platz blitzerfoto ohne kennzeichen kennzeichen zu weit unten wie weit unten darf das nummernschild vom boden entfernt sein? kennzeichen gewölbt wie weit nummernschild vom boden entfernt? tÜv wieviel muss ein nummernschild vom boden weg sein kennzeichen hinlegen bei defekter halterung kfz kennzeichen wie hoch muss das vom boden sein kennzeichen wie hoch
Antworten erstellen

Ähnliche Themen