Moin habe mal eine frage hat jemand schonmal erfahung gemacht mit scheiben tönen an denn vorderen
seiten scheiben? Und deren folgen?
gruß jens
n bekannter hats am chrysler 300c... da wird dann eben behauptet, dass das auto so ausgeliefert wird und etc. p.p.
n anderer bekannter hat immer die scheiben runter gemacht wenn die polizisten vorbei gefahren sind.. im winter kann das manchmal ziemlich kalt sein ansonsten wennst erwischt wirst und die bullen dir an den arsch wollen musst sie rausmachen und ein paar punkte + geld
MfG Sascha
Hatte das auch bei meinem skoda, wurde angehalten und habe 3 Punkte
bekommen und ne Geldstrafe also weil es Folie war...
Aber es gibt ja nun die Möglichkeit, sie TÜVig zu " fluten" oder "bedampfen"
zulassen. Schau mal hier :[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
also ich kenn das so das die folie die seibe zu 25 % verdunkeln darf muss aber eingetragen werden
Zitat:
also ich kenn das so das die folie die seibe zu 25 % verdunkeln darf muss aber eingetragen werden
Also die StVzO sagt dazu folgendes:
§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, ...
(1) Sämtliche Scheiben müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für
die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und
verzerrungsfrei sein.
Die Frontscheibe darfst du außerhalb deines Sichtbereiches bis max. 10% der Scheibenfläche verdunkeln (z.B:Keil oben). Die Seitenscheiben sind komplett verboten bei tönung etc. Das einzige was dort zugelassen ist eine Entspiegelung (leicht grüne Scheiben), aber nur wenn es der KfZ hersteller anbietet.
Zitat:
also ich kenn das so das die folie die seibe zu 25 % verdunkeln darf
noch darfste auch nicht mal die " nicht splitterfolie " benutzten...die soll aber bals geTÜVt werden...
Zur Zeit dürfen diese Folie nur Einsatzfahrzeuge benutzten...
Zitat:
40 Scheiben, Scheibenwischer, ...
(1) Sämtliche Scheiben müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für
die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und
verzerrungsfrei sein.
Zitat:
75%
@ polo ramml
Das schreit nach Beweisen... Kopiere mal den Fahrzeugschein.
wenn ich in das nächste mal sehe kopiere ich den mal
lasse das auch bei mir machen
das mit der eintragung will cih sehen!
und ausserdem das es vernünftig eingetragen wird udn cniht "ich eknn den prüfer udn der macht mri des so"^^
Zitat:
und ausserdem das es vernünftig eingetragen wird udn cniht "ich eknn den prüfer udn der macht mri des so"^^
Denn soweit ich informiert bin war immer die Rede von 25% Tönung Frontscheibe und 30% bei den vorderen Seitenscheiben.
cool wär ja mal die Zuslassung (von mir aus auch ohne vollem Kennzeichen und FIN, wenn dir das zu heikel is)
und das Gutachten vom TÜV Nord...Denn die haben sich eigentlich sonst immer recht pissig...
Da fahre ich lieber zur DEKRA
und was dein Bruder bezahlt hat.
Zitat:
noch darfste auch nicht mal die " nicht splitterfolie " benutzten...die soll aber bals geTÜVt werden...
also was ich noch gehört hab ist ......mit einer ärztlichen untersuchung was die empfindlichkeit des sonnenlichts bei der autofahrt betrifft,könnte man ein artest bekommen mit dem es erlaubt wird die scheiben in gewissem prozentsatz zu verdunkeln!
ich hatte an meinem vorgänger die seitenscheiben 50% verspiegelt tönen lassen,und es hatt bis heute keiner gemerkt!
man sollte es halt nicht übertreiben!
Zitat:
also was ich noch gehört hab ist ......mit einer ärztlichen untersuchung was die empfindlichkeit des sonnenlichts bei der autofahrt betrifft,könnte man ein artest bekommen mit dem es erlaubt wird die scheiben in gewissem prozentsatz zu verdunkeln!
Benutze SuFu !