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reifenfreigabenproblem

Steilomat
  • Themenstarter
Steilomat's Polo 2F

also ich hab da n problem

hab mir letztens brock b5 geholt

hab noch nich so viel ahnung mit tüv und sone sachen

auf den felgen sind hinten "falken ze 912" in 195/45/14 drauf und vorne "rotex rs02" im selben maß

jetzt les ich mir das gutachten durch und da stehen reifenfreigaben nur für dunlop, conti und noch irgendwas drin aber nichts von denen die drauf sind

dann les ich noch im gutachten dass es sowieso nicht zulässig ist zwei verschiedene reifensorten drauf zu haben.

hab die felgen von polog40kommander und er hat nichma das gutachten gefunden,hab ihn zwar jetzt gefragt was er mit den reifen gemacht hat aber bin da nich zuversichtlich dass er mir groß helfen kann

was kann ich denn da jetzt machen?



gelöschtes Mitglied

    Es gibt keine Reifenvorschrift mehr. Die wurde aufgehoben. Das Gutachten ist wohl noch von "vor der Zeit" !


    gelöschtes Mitglied

      Du darfst außerdem auf beiden Achsen verschiedene Reifen fahren, nur nicht verschiedene auf einer Achse...



      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Es gibt keine Reifenvorschrift mehr. Die wurde aufgehoben. Das Gutachten ist wohl noch von "vor der Zeit" !




        seitwann?


        neugierig ma frag


        will ich auch wissen...

        das thema hatten wir ja vorhin erst


        gelöschtes Mitglied

          Jup, dat hatten wir...

          Es gibt laut EU Recht keine vorgeschriebenen Reifenmarken mehr die gefahren werden müssen. Es darf jetzt jeder Reifen gefahren werden mit der angegebenen, im gutachten stehenden, Reifengröße.


          wie ich vorhin schon sagte wollte mein tüver (tüv nord)
          halt für die dezent auf der ha weil es ne 8x felge ist eine freigabe haben vom reifen hersteller...


          gelöschtes Mitglied

            Ne Reifenfreigabe braucht man eigentlich nur bei Felgen in deren Gutachten die zu fahrenden Reifen nicht vorkommen. Oder bei Originalfelgen wie z.B. Porsche 8x16 mit 195/40 er. Die wurden auf den Felgen auch nie original verbaut...


            Steilomat
            • Themenstarter
            Steilomat's Polo 2F

            puh das sind ja gute nachrichten!
            da sind meine beiden probleme auf einmal gelöst

            meine ersten alufelgen in meinem leben und die sind so schön breit
            also es sind hinten 8j...ihr kennt bestimmt breiteres aber wie ich mich freu dass die an mein polo kommen

            wo wa grad dabei sind...reicht es wenn ich dem tüver ne schwarz/weiß kopie von dem gutachten mitbringe?weil sonst wäre sicher das rot von meinem drucker auf einmal alle



            naja und in dem gutachten was ich nun habe ist es keine auflage für den polo...

            werd nächste woche mal zu ihm hin mal sehen was er sagt...


            gelöschtes Mitglied

              @Steilomat: Normalerweise wollen die das Original haben. Sofern nichts im Gutachten steht: "Dieses ist nur im original beim Tüv zugelassen" oder ähnliches, kannst auch eine Kopie mitnehmen.

              @Nordfront: Was ist nicht im Gutachten? Da stand doch Polo 86C drin!


              Lass dich aber nicht vom TüVer unterkriegen....


              die reifenfreigabe ist für den polo nicht als auflage die man (ich) erfüllen muß...

              aber werd noch mitn tüver flirten deswegen bevor ich mir wieder das jammern anhören muß von ihm


              gelöschtes Mitglied

                Wenn´s keine Auflage ist hast ja sowieso null komma nix zu befürchten


                gelöschtes Mitglied

                  Zitat:

                  Lass dich aber nicht vom TüVer unterkriegen....


                  Rrrrichtig. Viele Tüver leben auch noch hinterm Mond und wissen nicht alles. Ist ja auch nicht schlimm. aber viele trauen sich nicht den Ködel aus der Hose zu schütteln...


                  Steilomat
                  • Themenstarter
                  Steilomat's Polo 2F

                  naja auf dem gutachten steht drauf dass es nur mit original stempel und unterschrift von brock zulässig ist...und es steht drauf dass es auf keinen fall vervielfältigt oder dem kunden auszuhändigen ist
                  naja werd ich ihn wohl vorher mal fragen ob ihm das reicht oder ob er das gutachten vlt sogar selbst im computer hat.

                  man diese ganzen scheiß vorschriften


                  Zitat:

                  naja auf dem gutachten steht drauf dass es nur mit original stempel und unterschrift von brock zulässig ist...und es steht drauf dass es auf keinen fall vervielfältigt oder dem kunden auszuhändigen ist


                  das kenne ich, aber habe ich noch nie sorge mit gehabt.
                  genauso wie schein zu schein eintragungen.


                  gelöschtes Mitglied

                    Tja, wenn nen Pingeligen hast will der das original. Aber wenn man freundlich ist und ein bissel dumm tut ( aber nur ein ganz bissel ) dann geht das evtl auch so...


                    Steilomat
                    • Themenstarter
                    Steilomat's Polo 2F

                    hmm ja,ist aber wahrscheinlich nich ganz leixht den richtigen grad an dummheit vorzutäuschen
                    denn will der mich erst recht übern tisch ziehn...

                    naja ich werd gucken
                    danke jungs!


                    einfach immer freundlich sein dann klappt das schon,
                    die prüfer sind auch nur menschen und müssen sich auch an ihre gesetze halten.


                    polotreff.de
                    #21 - 23.01.2009reifenvorschrift achse
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