also ich hab da n problem
hab mir letztens brock b5 geholt
hab noch nich so viel ahnung mit tüv und sone sachen
auf den felgen sind hinten "falken ze 912" in 195/45/14 drauf und vorne "rotex rs02" im selben maß
jetzt les ich mir das gutachten durch und da stehen reifenfreigaben nur für dunlop, conti und noch irgendwas drin aber nichts von denen die drauf sind
dann les ich noch im gutachten dass es sowieso nicht zulässig ist zwei verschiedene reifensorten drauf zu haben.
hab die felgen von polog40kommander und er hat nichma das gutachten gefunden,hab ihn zwar jetzt gefragt was er mit den reifen gemacht hat aber bin da nich zuversichtlich dass er mir groß helfen kann
was kann ich denn da jetzt machen?
Es gibt keine Reifenvorschrift mehr. Die wurde aufgehoben. Das Gutachten ist wohl noch von "vor der Zeit" !
Du darfst außerdem auf beiden Achsen verschiedene Reifen fahren, nur nicht verschiedene auf einer Achse...
Zitat:
Es gibt keine Reifenvorschrift mehr. Die wurde aufgehoben. Das Gutachten ist wohl noch von "vor der Zeit" !
will ich auch wissen...
das thema hatten wir ja vorhin erst
Jup, dat hatten wir...
Es gibt laut EU Recht keine vorgeschriebenen Reifenmarken mehr die gefahren werden müssen. Es darf jetzt jeder Reifen gefahren werden mit der angegebenen, im gutachten stehenden, Reifengröße.
wie ich vorhin schon sagte wollte mein tüver (tüv nord)
halt für die dezent auf der ha weil es ne 8x felge ist eine freigabe haben vom reifen hersteller...
Ne Reifenfreigabe braucht man eigentlich nur bei Felgen in deren Gutachten die zu fahrenden Reifen nicht vorkommen. Oder bei Originalfelgen wie z.B. Porsche 8x16 mit 195/40 er. Die wurden auf den Felgen auch nie original verbaut...
puh das sind ja gute nachrichten!
da sind meine beiden probleme auf einmal gelöst
meine ersten alufelgen in meinem leben und die sind so schön breit
also es sind hinten 8j...ihr kennt bestimmt breiteres aber wie ich mich freu dass die an mein polo kommen
wo wa grad dabei sind...reicht es wenn ich dem tüver ne schwarz/weiß kopie von dem gutachten mitbringe?weil sonst wäre sicher das rot von meinem drucker auf einmal alle
naja und in dem gutachten was ich nun habe ist es keine auflage für den polo...
werd nächste woche mal zu ihm hin mal sehen was er sagt...
@Steilomat: Normalerweise wollen die das Original haben. Sofern nichts im Gutachten steht: "Dieses ist nur im original beim Tüv zugelassen" oder ähnliches, kannst auch eine Kopie mitnehmen.
@Nordfront: Was ist nicht im Gutachten? Da stand doch Polo 86C drin!
Lass dich aber nicht vom TüVer unterkriegen....
die reifenfreigabe ist für den polo nicht als auflage die man (ich) erfüllen muß...
aber werd noch mitn tüver flirten deswegen bevor ich mir wieder das jammern anhören muß von ihm
Wenn´s keine Auflage ist hast ja sowieso null komma nix zu befürchten
Zitat:
Lass dich aber nicht vom TüVer unterkriegen....
naja auf dem gutachten steht drauf dass es nur mit original stempel und unterschrift von brock zulässig ist...und es steht drauf dass es auf keinen fall vervielfältigt oder dem kunden auszuhändigen ist
naja werd ich ihn wohl vorher mal fragen ob ihm das reicht oder ob er das gutachten vlt sogar selbst im computer hat.
man diese ganzen scheiß vorschriften
Zitat:
naja auf dem gutachten steht drauf dass es nur mit original stempel und unterschrift von brock zulässig ist...und es steht drauf dass es auf keinen fall vervielfältigt oder dem kunden auszuhändigen ist
Tja, wenn nen Pingeligen hast will der das original. Aber wenn man freundlich ist und ein bissel dumm tut ( aber nur ein ganz bissel ) dann geht das evtl auch so...
hmm ja,ist aber wahrscheinlich nich ganz leixht den richtigen grad an dummheit vorzutäuschen
denn will der mich erst recht übern tisch ziehn...
naja ich werd gucken
danke jungs!
einfach immer freundlich sein dann klappt das schon,
die prüfer sind auch nur menschen und müssen sich auch an ihre gesetze halten.