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Überrollbügel!

sengor
  • Themenstarter

Hi ,
hab in der suche gesucht aber leider keine klare antwort gefunden !
Hab einen 5 Türer ! will mir nen bügelreingeben muss ich die Rückbankaustragen oda darf halt einfach keiner mehr dort sitzen ?



gelöschtes Mitglied

    Wenn da keiner mehr Sitzen darf, muss man sie folglich Austragen lassen, denn sonst dürfte laut Schein ja jemand da sitzen..


    sengor
    • Themenstarter

    ok und jetzt blöde frage ....
    ich war gestern auf unserer zulassungsstelle ( komme aus Österreich )
    und der typ will mir erklären ich darf einen 5 türer nicht auf 2 sitzer umtypisieren! das kanns doch nicht sein oder ? lt. dem typen darf ich genau nix ändern am dem auto was das betrifft ! sag ich zu ihm heckklappe cleanen eintragen ? sagt er nein is uns egal verändert ja nicht die fahreigenschaft und ich drauf achso und wenn ich die rückbank ausbau und die türen hinten cleane verändert sich die fahreigenschaft ..... darauf hat er nix mehr gesagt und i bin gegangen! Einfach nur einen sautrottel erwischt oder tatsache ? soviel unterschied kann ja nicht sein zu Österreich und Deutschland diesbezüglich wir sind in der EU ....



    Was steht in deinem Schein drin bei Sitzplätze? Bei mir steht 2/5 (oder umgekehrt), weil ich die Rückbank umklappen kann. Da müsste er dann ja nur die 5 streichen, 2-Sitzer steht ja schon drin.
    Wenn der Bügel nur geschraubt ist, muss er dann auch eingetragen werden?


    sengor
    • Themenstarter

    bei mir steht nur 5
    und Kombinationskraftwagen der will mir einreden das is deswegen
    ja auch beim schrauben eintragen !


    gelöschtes Mitglied

      Weiss nicht wie das bei euch so ist, aber in der Regel bekommst du bei uns die hinteren Türen ausgetragen, wenn du die Griffe etc. entfernst..würde nochmal lieber bei nem anderen Prüfer fragen..


      ich habe vorgestern meinen bügel eintragen lassen. ich hab weil es dann ja nur noch ein zweisitzer ist, die hinteren gurtsysteme direkt entfernt. Also wie gesgat Bügel ist direkt mit zweisitzer verbunden. der Prüfer meinte zu mir wenn es eine diagonalstrebe wäre müsste man theoretisch auch noch die sitzbank ausbauen damit erst garnicht die möglichkeit besteht das sich doch jemand dahisetzen kann / wird. ich hab ja zum glück nen kreuz drin und wollte auch die rückbank drinlassen wegen dem ori look.

      aber ich denke mal das ist auch von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich.


      ja das is alles schon ziemlich lustig aufm tüv, hab meinen käfig auch eintragen lassen! hab halt nen 3 türer, der hat sich das festigkeitsgutachten angeschaut und ob alles ordentlich verschraubt ist! wurde dann noch geschaut ob die schrothgurte am richtigen platz montiert sind und gut war...
      und halt als 2 sitzer eingetragen!
      der typ machte urlaubsvertretung! hab ihn dann auch noch gefragt ob er mir meinen bösen blick einträgt (marke eigenbau, eig komplett diagonal über den scheinwerfer!) hat er dann auch noch gemacht ohne was davon in der hand zu halten...der hat dann die unterlagen fertig gemacht und alles... jedoch musste ich zur wiedervorstellung wegen kleinigkeiten und da war dann halt ein anderer prüfer und der hat stress wegen der haube gemacht, war aber dann schon eingetragen und er musste sich zufrieden geben!

      das is alles glücksspiel


      gelöschtes Mitglied

        Hallo an alle!
        Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt.

        " Chassie gekauft mit eingtragenem Ü-Bügel und trotzdem 5 Sitzplätze?"

        Rücksitzbank drinnen, der arme, der in der mitte sich um die diagonalstrebe setzen muß. Gurtsystem ist noch komplett drin!

        Gruß
        chester



        Guck mal hier zum Thema "Rückbank austragen": http://www.polotreff.de/forum/t/12254


        Hier ein Auszug aus dem letzten Beitrag:
        Zitat:

        Man kann muss aber nicht also meines wissens nach (hab mich bei GTÜ und Tüv erkundigt).

        [...


      • Ganz offiziel müsstest du dir Halterungen ,Gurte und alles ausbauen damit du die Eintragung auf 2 Sitzer bekommst ,nur das problem is dann müsstest du:

        1.Ne Einzelabnahme latzen ,
        2.dürftest dir für den fall der fälle auch keine Rücksitzbank mehr einbauen weil:
        3.dein Fahrzeug als 2 Sitzer unterwegs ist d.h du müsstest wieder umtragen was ein Problem is, da bei der umtragung auch die angabe der Achslast verändert wird und die meisten Prüfer die ich kenne tun das nicht gerne oder auch garnicht machen.

        Also das mit den gesetzen ist schon ein wirwar aber wie gesagt rückbank musste dir nit zwingend austragen lassen.

      • (ER SPRICHT JEDOCH VON EINEM 2-TÜRER)

        Vielleicht hilfts dir trotzdem.

        Ansonsten nochmal mit Hilfe der Such-Funktion "Rückbank austragen".


        LG, Stephan


        PS: Oh Österreich ... Keine Ahnung wie die Gesetze da aussehen. Sorry.


        polotreff.de
        #11 - 06.02.2009muss man einen Überrollbügel austargen lassen polo 6n überrollbügel 3 5 türer eigenbau überrollbügel eintragen lassen rückbank überrollbügel
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