vw teilemarkt

Kaufvertrag/Bastlerauto

gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Also kein Rücktrittrecht! Gekauft is gekauft in der Hinsicht! Da es en Privatkauf


    In der Beizeichnung stimme ich dir zu.. bei einem Privatkauf kann mann dann den Vertrag gegebenenfalls anfechten, § 119ff BGB. Als Anfechtungsgrund kommt Täuschung über den Vertragsgegenstand in Betracht.



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    neee geht ja nicht um meinen Polo der im Profil ist
    um Gottes Willen der bleibt schön bei mir


    Also den Polo um den es geht ist ein reines Bastelauto, ohne TÜV usw.

    Der neue "Besitzer" kennt den Wagen,
    will halt nen Vertrag aufsetzen damit er mir nicht hinterher kommen kann
    dies und das ist aber mit dem Wagen.

    Wisst ihr was ich meine?

    Also ich will ja hier auch nix verschweigen oder ähnliches,
    es ist und bleibt ne Bastelkiste, die mit ein paar kleinen ETeilen wieder neu TÜV bekommt.


    Dann würde ich so eine klausel hinzufügen...

    Also so etwas wie :

    Der käufer ist sich über die beschaffenheit /zustand des fahrzeugs in vollem umfang im klaren und wurde über defekte aufgeklärt.

    Mit der unterschrift erklärt er sich bereit das fahrzeug "wie gesehen" zu erwerben und verzichtet auf jegliche gewährleistung sowie nacherfüllungsanspruch.

    Eine Sachmangelhaftung wird ausgeschlossen.

    Würde ich so machen denn bei eBay ist dieses gebahren ja schließlich ebenfalls legitim.

    Denn wenn du die sogenannte "sachmangelhaftung" nicht ausschließt kann er dich eventuell festnageln.

    Wie gesagt....bin kein anwalt aber glaube mich da recht gut auszukennen.

    Lg

    Manuel



    Antworten erstellen