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Bei rot über eine Ampel gefahren...

[Mr.] Polo~Style
  • Themenstarter

Hallo kann mir jemand sagen wie das ist wenn ich über rot über ne ampel gefahren bin unter einer sec wurde auch angehalten und jetzt bekomme ich post auf wen kommt die post das auto ist auf mein dad angemeldet bekommt er die post oder ich?


danke für eure hilfe



gelöschtes Mitglied

    also wenn du angehalten wurdest denn bist du der gearschte


    Haben sie deine PErsonalien aufgenommen?

    Gibt 3 Punkte und 75€ Strafe!



    Hi du wirst post bekommen weil sie ja dich angehalten haben und du zu dem zeitpunkt fahrzeugführer warst.
    mfg


    [Mr.] Polo~Style
    • Themenstarter

    ja die meinten 80 euro plus 3 punkte naja okay ist scheisse aber naja egal


    Wenn er Probezeit hat is Fahrverbot angesagt wenn die Polizei meint es wäre doch über ner Sekunde.

    Unter einer Sekund epassiert eigentlich nix.


    Grüße


    ich glaube seit neuem bußgeldkatalog
    90euro und 3 punkte wenn unter einer sekunde+23,50euro bearbeitungsgebühr

    Über einer sekunde 200euro 4 punkte 1 monat fahrverbot+23,50 bearbeitungsgebühr

    mfg


    [Mr.] Polo~Style
    • Themenstarter

    ne war unter einer sec und probe zeit schon vorbei


    Ich finde das unter einer sekunde echt scheiße. Weil die Ampeln alle unterschiedlich lange gelbzeiten haben. Ich bin schon ganz oft bei rot gefahren weil ich dachte das geht noch^^



    da muss ich aber zustimmen!
    Hier sind die Geldphasen auch ziemlich Unterschiedlich...
    Und die Blau/Silbernen machen hier auch jagt auf alles!


    Ihr wisst aber schon was Gelb an einer Ampel bedeutet?

    Wenn man mal pennt und über rot drüber fährt... naja... scheiße isses so oder so und was da alles passieren kann... wenn man dann aber bei gelb nochmal gas gibt... da sollte man dir den Führerschein an Ort und Stelle in den Schredder schmeißen...

    Meine Meinung...


    Also die Gelbphasenzeiten sind fest geregelt.

    (VwV-StVO zu § 37 Randnummer 17 @ Punkt IX)
    Besonders sorgfältig sind die Zeiten zu bestimmen, die zwischen dem Ende der Grünphase für die eine Verkehrsrichtung und dem Beginn der Grünphase für die andere (kreuzende) Verkehrsrichtung liegen. Die Zeiten für Gelb und Rot-Gelb sind unabhängig von dieser Zwischenzeit festzulegen. Die Übergangszeit Rot und Gelb (gleichzeitig) soll für Kraftfahrzeugströme eine Sekunde dauern, darf aber nicht länger als zwei Sekunden sein. Die Übergangszeit Gelb richtet sich bei Kraftfahrzeugströmen nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Zufahrt In der Regel beträgt die Gelbzeit 3 s bei zul. V = 50 km/h, 4s bei zul. V = 60 km/h und 5 s bei zul. V = 70 km/h. Bei verkehrsabhängigen Lichtzeichenanlagen ist beim Rücksprung in die gleiche Phase eine Alles-Rot-Zeit von mindestens 1 s einzuhalten, ebenso bei Fußgänger-Lichtzeichenanlagen mit der Grundstellung Dunkel für den Fahrzeugverkehr. Bei Fußgänger-Lichtzeichenanlagen soll bei Ausführung eines Rücksprungs in die gleiche Fahrzeugphase die Mindestsperrzeit für den Fahrzeugverkehr 4 s betragen.




    Unter einer Sekunde laut meinem letzten Stand 75 Euro + Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte.
    Darüber hinaus 200 Euro + Bearbeitunsgebühr und 4 Punkte sowie einem Monat Fahrverbot.

    Wenn sie Dich direkt angehalten haben bekommst Du die Post, war bei mir genauso wie bei Dir letztes Jahr. Aufgenommen wirds warscheinlich mit der Traffic Pilot Kamera, so hieß das ding bei mir soweit ich mich erinnern kann.


    gelöschtes Mitglied

      hey (Mr) Polo-Style,

      lass dich erstmal nicht down machen.

      gilt erstmal die unschuldstvermutung. fallst du eine rechtsschutz-vers.
      hast, geh zu einen anwalt.

      ein pluspunkt ist, das du aus der probezeit bist.

      führerschein im schredder ist so leicht nicht.

      hab vor jahren meine driving-lizenz wegen einer alkohol-fahrt für 10 mons
      fortgehabt. 2.08 promille, mit mpu und allen weiteren schwierigkeiten.

      okay, hab dieses geregelt gebracht. und das schafft du auch.

      gruss
      g-heizer
      (horst)


      viel lustiger wirds wenn dir so wie mir geht
      war wegen 0,2 sek beim seminar (300euro) hab 75 euro strafe gezahlt, insgesamt 80euro gebühren, 4 jahre probezeit bekomm...

      und das auf ner kreuzung wo im umkreis von 200 metern kein mensch war..

      ich mein in 0,2 sek kann man nichtmal dran denken einen fahren zu lassen...

      lustig wurds erst als sie mir auf der leeren straße noch fahrlässigkeit vorwerfen wollten,w as aber scheiterte.

      alles weil ich fremd da war und auf nen schilderwall geguckt hab, naja nächstes mal zieh ich egal wo ne bremsspur wie nen idiot, gibts vielleicht noch nen neues heck umsonst :/


      polotreff.de
      #15 - 13.04.20091 s rotzeit lichtzeichenanlage bei rot über die ampel unter einer sekunde 80 euro in der probezeit 2 mal bei rot über die ampel gefahren bei rot über die ampel ich wurde angehalten anderer pkw nicht unter einer sekunde rot tipps bei rot über die ampel bei rot über die ampel gefahren angehalten von polizei bei rot drüber gefahren fahrverbot? ampeln unterschiedlich lange werde ich angehalten wenn ich über rot gefahren bin bei rot 0,4 s ampel bei rot über die ampel probezeit wann bekommt man post für rot fahren gelbe ampel 1 punkt+90 euro was ist wenn ich bei rot über die ampel gefahren bin bei rot über die ampel gefahren bearbeitungsgebühr eine ampel gefahren mindestsperrzeit fußgänger bearbeitungszeit fahrverbot ampel strafe wen mann in rote lampe gefahren
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