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Blickschutz auf Scheibe eintragen?

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  • Themenstarter

Hey leute,
die netten herren in grün haben vorhin eine allgemeine verkehrskontrolle durchgeführt.
alles i.o., bis auf den sonnenschutz, den ich auf der scheibe habe (wie man auf dem bild im profil gut erkennen kann )!
die meinten dazu bräuchte ich was, weil der tief ist (im blickfeld)... ich dachte der wäre orginal...?!
muss man den eintragen und oder ABE oder sowas?
letztenendes haben sie mich weiterfahren lassen, weil ich gemeint hab, dass ich die scheibe eh wegen den steinschlägen austauschen lasse (und ich glaube auch weil sie sich selbst nicht so richtig sicher waren )

wisst ihr mehr?

lg



hi!
ist der komplett dunkel?


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  • Themenstarter

ähm naja, man kann halt durchschauen (bläulich)

-!?



denke du brauchst trotzdem ne ABE!
aber ich lass mich gerne korigieren!


also ich hatte bisher immer ne unbedenklichkeits bescheinigung dabei hab mir zweimal von filiatec eine gekauft und war bisher immer zufrieden..

ist son kleiner zettel den man mitführen muss ...wie eine abe man muss eigentlich drauf achten das man die blende nicht zu tief macht da nur nen gewisser teil bedenkt sein darf..hab bei mir aber auch die ganze folienbreite ausgenutzt da man super durschauen kann und bisher hat sich niemand beschwert


...der und Tief?

...das sieht auch nicht aus als wäre es nicht tiefer als die originalen Scheiben mit Blaukeil.

Solange du nicht mehr als 10 cm höhe hast ist alles in Ordnung...


gelöschtes Mitglied

    Zitat:


    Solange du nicht mehr als 10 cm höhe hast ist alles in Ordnung...


    nicht korrekt... laut Stvo ist der scheibenkeil Eintragungsfrei, wenn er nicht mehr als 10% der Scheibe verdeckt und nicht höher als 10cm ist.

    Dies gleichbedeutend sind hierbei aber auch keine ABE etc. erforderlich


    Möööp, stimmt sorum war es...


    polotreff.de
    #9 - 24.04.2009scheibe eintragen
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