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68`er Laderad Eintragen?

Sancezz
  • Themenstarter

Hi Leutz!

wenn ich mir nen 5PK Flachriemenantrieb mit einem
68`er Laderad einbaue, muß ich das dann vom Tüv
eintragen lassen...?

Wieviel leistung mehr bringt das 68`er eigendlich

Gruß Benny



rein theoretisch ja...aber merken tut es denke ich mal keiner....


solang keiner nachmisst merkt das keiner..
auch abgastechnisch ändert sich nichts.
bringen tut so ein laderad ca. bisschen über 20ps, was man aber nicht pauschal sagen kann, kommt immer aufs drumrum an



Sancezz
  • Themenstarter

Würde es aber wenn man es Eintragen sollte dann schon gerne tun, weil z.B. lasse mich einen Unfall haben und da mein Auto ja eh Getunt ist und die schauen dann genauer nach und stellen da was fest was nicht eingetragen ist, dann bin ich im Arsch und das muß ja nicht sein.


Fahr auf nen Leistungsprüfstand und geh mit dem Leistungsdiagramm zum Tüv. Entweder klappt es mit ein bisschen Glück oder du versucht es über nen Tuner. Das klappt auf alle fälle, aber es wird deutlich teurer!

Eventuell bekommt man für nen 68er irgendwo im Netz sogar noch nen Gutachten oder nen Wisch der die Sache beim Tüv vereinfacht.


sowas wie ABE erlischt gibt es nicht mehr !


Du hast immer eine Betriebserlaubnis, außer es hat etwas lichttechnisches zu tun. Womit du halt andere gefährdest (hab gestern mit einem POlizisten darüber geredet).


D.h. du hast eine Betriebserlaubnis und sollte die feststellen dass ein laderrad zu groß ist oder was weiß ich, dann wirste nicht dafür belangt.


Zitat:

Du hast immer eine Betriebserlaubnis, außer es hat etwas lichttechnisches zu tun. Womit du halt andere gefährdest (hab gestern mit einem POlizisten darüber geredet).


D.h. du hast eine Betriebserlaubnis und sollte die feststellen dass ein laderrad zu groß ist oder was weiß ich, dann wirste nicht dafür belangt.


Genau, zum Eintragen fährt man ja auch zur Polizeiwache... desweiteren kommt dann für das Gutachten im Schadensfall ein Polizist zu dir...

Wo lebt ihr?

Wenn man was am Auto ändert, sollte das nun ein 100Watt Birnchen sein, ne 3mm Spurplatte, nen 68er Laderrad, ne größere Bremse oder sonst was sein, MUSS man das vom Tüv abnehmen lassen.
Schonmal daran gedacht das bei Leistungssteigerungen auch darauf geachtet wird ob die Bremse dafür überhaupt taugt? Wie schaut es mit Höchstgeschwindigkeit? Diese muss im Schein geändert werden, dazu steht in der Versicherung auch eindeutig eine Leistungsangabe drin wonach der Wagen logischerweise auch bezahlt wird...

Deine Versicherung würde sich freuen wenn die rausfinden im Schadensfall, dass da nen kleineres Laderrad verbaut ist.... dann sieht es mit dem Geld von der Versicherung ganz schnell sehr düster aus!


@Wovcick

wieso ändert sich abgastechnisch nix? du du hast mehr leistung und hast das steuergerät daraufhin angepasst. wieso sollte sich abgastechnisch nix ändern? ist völliger quatsch.

genaugenommen, darf es dir kein prüfer eintragen. kurz gesagt erspars dir und bau es einfach dran und hoff das nix passiert, sonnst kanns ärger geben


alter ... du solltets zum tüv, ob das so läuft oder nicht.

aber der EU gerichtshof hat ein Gesetz verabschiedet, das besagt, dass bei ZULASSUNGSPFLICHTIGEN KfZ die Betriebserlabnis nicht erlischt - d.h. du darfst damit fahren



Sancezz
  • Themenstarter

Weiß einer von euch da was ob es für ein 68`er
Laderad ein Gutachten oder ähnliches gibt...


Nehmt´s mir bitte nicht übel:

Lass dir nix von irgendwelchen Schwätzern (anders lässt sich das nicht sagen) erzählen, die meinen, "das ist legal" oder "das könne man nicht eintragen"...

Ich kann dir leider nicht weiter helfen, aber wenn andere sowas eingetragen bekommen haben sollte es bei dir irgendwie auch gehen. Ich würd das auf jeden fall beim Tüv mal erfragen. Notfalls in den sauren Apfel beißen und zum Tuner fahren, auch wenns teurer wird. SLS z.B. trägt sowas ein!

Ich komm da net drauf klar, wie kann man jemandem nur sowas ratenZitat:

bau es einfach dran und hoff das nix passiert
...
WENN da was passiert wirst du dein Leben net mehr froh! Da können Kosten auf dich zukommen von denen du vorher nie was hören wirst!


Übrigens: Bei uns werden mittlerweile fast bei jeder Kontrolle wo einem der Polizisten auffällt dass es sich um einen G handelt, das Laderrad nachgemessen!


@homeboy
meensch... ich meinte nur das die kiste dann ASU noch immer ohne probleme bekommt, nich immer alles so wörtlich nehmen : P

eintragen kannste das auch beim andre lassen! dort wo du auch das kit bekommst mit nem vernünftigen passenden chip!
der kann dir da auf jedenfall weiterhelfen..


Sancezz
  • Themenstarter

Hat denn niemand ein 68ér Laderad wo Eingetragen ist...?


Einem Kumpl hamm´ se auf der Strasse das Laderad nachgemessen ... 3Punkte, erlöschen der BE ... Also Jungs.... Ich muss Finiss echt recht geben ... INFORMIERN und dann erst reden!


@Chr1s,
kannst du den gesetzestext mal posten?
ist zwar für diesenfall nicht relevant aber trotzdem für mich von interesse.
gruss
der biker


Also wenn du ein 68er Laderad hast, dann hast du es sicher irgendwo gekauft. Wenn du dazu ein Gutachten brauchst dann fragst du vllt. mal bei denjenigem nach bei dem es gekauft wurde...

...ansonsten würde ich mal bei FTS o.ä. anrufen und nachfragen ob diese ein Gutachten haben, dass dir gegen Entgeld zur Verfügung gestellt werden kann...

...kann mich nur Finiss anschließen.


@Chr1s:

Was nützt dir das "nicht erlöschen der BE" wenn die Versicherung wegen "nicht eingetragener Leistungssteigerung" nicht zahlt?

Da sind bei einem Unfall die 3 Punkte für ein Fahrzeug ohne BE das geringste Problem was auf dich zukommt...


Sancezz
  • Themenstarter

Also ich hab mal das Internet durch stöbert und habe dabei bei den
Flachriemen-& Zahnradriemenantrieben Gelesen das sie alle ohne Straßenzulassuns sind (gerade das Laderad,wo auch einzeln erhältlich ist)

Will ja nix Falsches behaupten aber ich hab
mal nix mit Straßenzulassung gefunden...


ach wenn du es unbedingt eingetragen haben willst dann gibts da auch mittel und wege...aber das wird ein teurer spaß das sag ich dir...

erstmal prüfstand mit leiustungsdiagramm...dann evtl wie die bestimmungen beim üver sind nen neues abgasgutachten..usw...

ich mein man kann hier ne moralapostel spielen oder nicht...abr ich kenne ehrlicgh gesagt keinen einzigen der es eingetragen hat...hab ich grad das erste mal was von gehört

es kommt auch immer drauf an wo man wohnt...ob da vllt. die polozei etwas genauer ist oder nicht ....aber ich schätze mal 90% derer die eins fahren ist nicht eingetragen...wozu auch,....sieht doch keiner....


polotreff.de
#20 - 25.04.200968 laderrad tüv abe erlischt 68 laderrad laderad
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