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EIngetragen ist doch eingetragen ?

Polo.GTI
  • Themenstarter

also ich bin einer der lieber was eintragen fährt bevors zu ärger kommt ...
also alles was dran ist ist vom tüv von der prüfstelle abgenommen und hab da diese zettel und so ...

letztens einer in zivil son unerkannter party bus
sagt mir der klown das ist alles nicht richtig ich müsste den fahrzeugschein erneuern dan ist es erst zulässig ... so wie es grad ist kann ich 3 punkte bekommen und stilllegung des wagens wegen nicht eingetragen ?

stimmt das ? Oo

ich wollt da ja noch hin aber dachte hatt zeit bis ich fertig bin ? will ja noch was machen und wollt nicht immer zur zulassungs stelle erneuern erneuern erneuern usw



der clow labert mist! Das einzigste was in den schein rein muss sind neue Felgen....so wars/ists bei mir. Außer natürlich Motorumbau etc...das kommt auch mit in den schein. sonst langen diese blau-grauen tüvzettel.


NUR wenn auf deiner Eintragung steht, dass es im Fahrzeugschein berichtigt werden MUSS, dann MUSS es auch gemacht werden. ist bei Fahrwerken, Felgen etc. der fall.

Eingetragen = Eingetragen ---<ABSOLUT FALSCH!

Ein Tüvér kanns Dir eintragen, der andere KANN es dir austragen, da es im erliegen des TüvPrüfers liegt, ob er dir das einträgt oder nicht....!


Ausserdem würd ich Euch mal empfehlen, die Eintragungen auch zu LESEN!

Es steht IMMER drauf: Unverzüglich ..... ODER bei nächster Möglichkeit! Ich denke, die Bedeutung der 2 Wörter brauche ich nicht noch zu erklären...



Hat er glaube ich Recht.. denn auf den Zettel vonna Dekra zumindest steht Drauf das es Unverzüglich bei der Zulassungstelle zu Übertragen ist...

Aber 100 Pro sicher bin ich mir nicht...


müsste aber bei den Zettel draufstehen.
war bei mir so beim Einbau einer Anhängekupplung am Omega.
Stand sinngemäß:
Eintragung von... beim nächsten Ummelden wird das im Brief eingetragen


Müsste auf dem Zettel vom Tüv stehn, ob de wegen jeder Eintragung zum Tüv musst oder ob de die "sammeln" kannst!

War heute selbst ma wieder beim Tüv. Die nette Dame im Büro hat mich darauf hingewiesen dass man den Zettel mitführen müsse, aber man die Änderungen erst bei Zulassungsangelegenheiten in die Papiere eintragen müsste.
Man solle die Wische jedoch nicht sammeln!

Meine Erfahrung..

Mfg


Beim TÜV steht immer drunter "bei nächster Gelegenheit in den Fahrzeugschein eintragen lassen" und beim GTÜ "unverzüglich" oder so in der Art. Also irgendwann soll es wohl schon rein.
Aber deswegen direkt Punkte verteilen und vorallem die Stilllegung...

Irgendwo gibts ja den § in dem aufgeführt ist aus welchen Gründen ein Wagen stillgelegt werden kann, und im Grunde steht da ja nur, defekte Brems / Lichtanlage etc also dinge die den restlichen Verkehr gefährden und die Eintragungen auf nem Zettel mitzuführen stellt ja keine Gefahr dar?!

mfg


Zitat:

eim TÜV steht immer drunter "bei nächster Gelegenheit in den Fahrzeugschein eintragen lassen" und beim GTÜ "unverzüglich" oder so in der Art. Also irgendwann soll es wohl schon rein.


Das hat NIX mit Eintragungsstätte zu tun! Es geht hier um das, WAS eingetragen wurde! fahrwerke und Felgen sofort, Auspuff, Schweller... bei nächster Möglichkeit....


Zitat:

fahrwerke und Felgen sofort, Auspuff, Schweller... bei nächster Möglichkeit....


steht das auch wo in nem paragraphen?weil jeder sagt was anderes und solang man das ned schwarz auf weiß hat kann doch jeder wieder machen was er will



Hab heut neues Fahrwerk und Felgen eintragen lassen.
Und bei mir steht auch, "bei nächster Gelegenheit".
Scheint auch nicht einheitlich zu sein

Mfg


Zitat:

... bei nächster Möglichkeit....


Ist für mich die Abmeldung des Autos.

Nur um den blöden kleinen Wisch zu berichtigen knall ich dem Staat oder der Stadt doch nicht noch zusätzlich Geld in Rachen.

Grüße


Zitat:

Scheint auch nicht einheitlich zu sein


und genau da liegt bei uns das problem, was mich so ankotzt...keiner weiß was richtig ist, weil alles anders irgendwo vorgeschrieben ist...

und den einen polizisten juckt das ned, der andere legt dir die karre still...was soll man denn da noch machen?


Zitat:

was soll man denn da noch machen?


Serienfahrzeuge fahren!














obwohl....


wäre ja langweilig


Was braucht ihr denn ne Vereinheitlichung?
Es wurde nun schon oft genug (richtigerweise) erwähnt, dass es auf den ausgehändigten Papieren des Prüfers vermerkt ist ob die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung unverzüglich oder bei nächster Möglichkeit erfolgen muss.
P.S.: bei nächster Möglichkeit bedeutet nicht zwingend bei der Abmeldung, sondern wenn man irgendeine Änderung der Zulassungsbescheinigung machen lässt, d.h. auch bei Ummeldung, Halterwechsel etc.


Zitat:

NUR wenn auf deiner Eintragung steht, dass es im Fahrzeugschein berichtigt werden MUSS, dann MUSS es auch gemacht werden. ist bei Fahrwerken, Felgen etc. der fall.

Eingetragen = Eingetragen ---
Ein Tüvér kanns Dir eintragen, der andere KANN es dir austragen, da es im erliegen des TüvPrüfers liegt, ob er dir das einträgt oder nicht....!


Ausserdem würd ich Euch mal empfehlen, die Eintragungen auch zu LESEN!

Es steht IMMER drauf: Unverzüglich ..... ODER bei nächster Möglichkeit! Ich denke, die Bedeutung der 2 Wörter brauche ich nicht noch zu erklären...




Leute was ist denn daran so schwer zu verstehen


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    und genau da liegt bei uns das problem, was mich so ankotzt...keiner weiß was richtig ist, weil alles anders irgendwo vorgeschrieben ist...

    und den einen polizisten juckt das ned, der andere legt dir die karre still...was soll man denn da noch machen?



    sich so verhalten wie es auf den Schriftstücken zu entnehmen ist und ja.. es steht überall drauf, zur Not in den Gutachten, dort stehen auch meist verbauungshinweise drin, wie die Teile für eine abnahme zu verbauen sind..


    Ich habe mir letztes Jahr auch meine BBS mit Stoßstange zusammen vom DEKRA Menschen abnehmen lassen. Bei mir steht ebenfalls bei der nächsten Möglichkeit. Er hat mir gesagt, als ich das hinterfragt hatte, erst wenn ich beim nächsten Mal be der Zulassungsstelle wäre, müsse ich es eintragen lassen. Ansonsten keine Eile.


    Gruss Dennis


    polotreff.de
    #18 - 06.05.2009fahrzeugschein erneuern
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