Zitat:
was soll man denn da noch machen?
wäre ja langweilig Was braucht ihr denn ne Vereinheitlichung?
Es wurde nun schon oft genug (richtigerweise) erwähnt, dass es auf den ausgehändigten Papieren des Prüfers vermerkt ist ob die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung unverzüglich oder bei nächster Möglichkeit erfolgen muss.
P.S.: bei nächster Möglichkeit bedeutet nicht zwingend bei der Abmeldung, sondern wenn man irgendeine Änderung der Zulassungsbescheinigung machen lässt, d.h. auch bei Ummeldung, Halterwechsel etc.
Zitat:
NUR wenn auf deiner Eintragung steht, dass es im Fahrzeugschein berichtigt werden MUSS, dann MUSS es auch gemacht werden. ist bei Fahrwerken, Felgen etc. der fall.
Eingetragen = Eingetragen ---
Ein Tüvér kanns Dir eintragen, der andere KANN es dir austragen, da es im erliegen des TüvPrüfers liegt, ob er dir das einträgt oder nicht....!
Ausserdem würd ich Euch mal empfehlen, die Eintragungen auch zu LESEN!
Es steht IMMER drauf: Unverzüglich ..... ODER bei nächster Möglichkeit! Ich denke, die Bedeutung der 2 Wörter brauche ich nicht noch zu erklären...
Zitat:
und genau da liegt bei uns das problem, was mich so ankotzt...keiner weiß was richtig ist, weil alles anders irgendwo vorgeschrieben ist...
und den einen polizisten juckt das ned, der andere legt dir die karre still...was soll man denn da noch machen?
Ich habe mir letztes Jahr auch meine BBS mit Stoßstange zusammen vom DEKRA Menschen abnehmen lassen. Bei mir steht ebenfalls bei der nächsten Möglichkeit. Er hat mir gesagt, als ich das hinterfragt hatte, erst wenn ich beim nächsten Mal be der Zulassungsstelle wäre, müsse ich es eintragen lassen. Ansonsten keine Eile.
Gruss Dennis