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Tüv und Heckwischer

micha_6n
  • Themenstarter
micha_6n's Polo 86C

Hi leute

War gestern beim TÜV und er hat mir mein Heckwischer bemängelt der fehlt
hab halt nen Blindstopfen in die scheibe gemacht. Ich dachte man darf den Heckwischer abmachen wenn man das Loch verschließt.
Wie habt ihr das mit dem TÜV geregelt?

mfg micha



normaler weise darste das solange du deine rückspiegel hast ich würd einfach ma woanders versuchen oder rausbekomm wann der urlaub hat und bei seinem kollgen dann machen


Also bei mir haben die nie was gesagt



Einige Prüfer bestehen darauf, dass man den Heckwischer austragen lässt. Wurde bei meinem alten G allerdings nie bemängelt... Das ist dann der sogenannte "Ermessensspielraum". Versuch es zur Not bei nem anderen Prüfer oder lass ihn halt austragen. Dann hast du zumindest Ruhe damit.


Wurde geändert, da gab es neulich auch nen langen Thread zu.

Der Heckwischer kann auch laut des Tüv- Nord bei mir hier nur noch per Einzelabnahme ausgetragen werden.

In meinen Augen alles nur Geldmacherei.

In diesem Sinne,
Max


micha_6n
  • Themenstarter
micha_6n's Polo 86C

danke für die schnellen antworten ich versuchs ma bei nem anderen tüv


Wird wahrscheinlich nichts bringen, da seit dem 01.01.2009 die neuen TÜV-Richtlinien gelten!

Da wird eine Liste nach deiner Fahrgestellnummer aus dem TÜV Rechner geholt, wo drin steht, was dein Auto alles hatte, als er Serienmäßig vom Band lief!
Jetzt nimmt sich der Prüfer deinen Schein und hackt schonmal das ab, was gegenüber der Serie geändert und Eingetragen wurde!
Alles was jetzt nicht Eingetragen ist, aber gem. Serie da sein sollt muß vorhanden sein und funktionieren!

Bleibt also nur eins: Ab zum TÜV und den Heckscheibenwischer austragen lassen!
Danach dann zur Abnahme und die Plakette zuweisen lassen!


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