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größe der spiegelfläche

polobeast
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polobeast's Polo 6N

hallo

kann mir jemand ne verlässliche angabe geben was die mindestgröße der spiegelfläche an nem außenspiegel beim pkw betrifft?

find in der stvzo nur nen hinweiß auf nen anhang III 2.1.1 den ich aber dort nicht finde... :(



Also bei Motorrädern ist des Mindestmaß 60cm².
Hab nun Google gequält und verschiedene Ergebnisse gefunden.
Die einen sagen dass es bei PKW keine Mindestgröße gibt, sondern dass jediglich 2 Spiegel montiert sein müssen.

Der Großteil sagt aber auch dass die Maße vom Krad auch für PKW gelten, sprich die 60 cm² sollte man nicht unterschreiten.

Mfg


also das mit den zwie spiegeln ist definitiv falsch.

pflciht ist der faherspiegel und meines wissens der rückfahrspiegel in der mitte. der beifahrerspiegel ist optional, aber durchaus nützlich.

zur größe schwierig meines wissens nach ist das nirgend genau festgelegt. bei motorräderm gibts ja vorschriften aber zum pkw habe ich noch nie etwas gehört.

am besten mal den nächsten tüv aufsuchen die wissen das bzw mit denen absprechen inwieweit du sie "verkleinern" darfst.

grüße



Mein ich doch

2 Spiegel = Fahrerseite und Innenspiegel

Mfg


Zitat:

2 Spiegel = Fahrerseite und Innenspiegel


Welche du hast ist egal. Gibt auch Fahrzeuge ohne Innenspiegel, dann ist - wie könnte es anders sein - der Beifahrerspiegel Pflicht.


Wobei ich hier mal frech hinzufüge und anmerke: Dass bei 'ner Heckscheibentönung der Innenraumspiegeln natürlich an Wirkung verliert und deswegen der Beifahrerspiegel Pflicht wird.
Austragen lassen, muss man einen demontierten Beifahrerspiegel auch nicht.
Und hat man eine Anhängekupplung und einen demontierten Beifahrerspiegel, wird man evtl. genötigt, eines von beiden anzupassen. Sprich: Anhängekupplung entfernen oder Beifahrerspiegel montieren.
Letzte Anmerkung: Fahrerspiegel ist immer Pflicht. Außer bei baujahrbedingtem Fehlen.


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