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Böser Blick!

Claudia171186
  • Themenstarter

Hallo erstmal!
Hab vor, mir einen Bösen Blick zu kaufen, und hab mal bei FK usw. reingschaut,was die denn so kosten. Naja, und da stand dann dabei, das die net im Bereich der stvzo zugelassen sind...
was kann ich denn machen, damit ich doch noch meinen Blick bekomm?
Thanx
Claudia



gelöschtes Mitglied

    Hallo erstmal!
    Also ich glaub da musst du dich verguckt haben, sieh lieber nochmal genauer nach.
    hab mich nämlich auch mal schlau gemacht und hab keinen gesehen, der im Straßenverkehr verboten war, waren alle erlaubt!
    MFG
    poloblue


    Claudia171186
    • Themenstarter

    Des war im aktuellen FK Katalog dabeigestanden, bei den Motorhaubenverlängerungen. Hab meinen Bruder auch noch gefragt, und der meinte auch, wenns so drinsteht, wirds wohl stimmen...



    gelöschtes Mitglied

      Moin!

      Im aktuelle FK-Onlinekatalog steht zu Scheinwerferblenden: "...Dank der mitgelieferten TÜV-Bestätigung sind diese Blenden größtenteils nicht eintragungspflichtig...."

      Zur Haubenverlängerung:
      "... Eine Eintragung ist nur über eine Einzelabnahme möglich."

      Den Haubenverlängerungen liegt also keine ABE oder ähnliches bei, die Dir erlaubt das Teil am Auto zu führen. Somit TÜV-Abnahme fällig.

      gruß,


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