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Schülerbafög!? immer beantragbar?

.:DeLay:.
  • Themenstarter

Hi leutz,
da ich weiß das hier immer soviel leute online sind schreib ichs einfach mal hier (hab auch kein bock mit bei einem anderem Forum zu registrieren-- Polotreff.de RULEZ).

also hab jetzt noch kurzfristig eine zusage für die Fachhochschule bekommen, und ich wollt mal wissen wie das mit dem Schülerbafög aussieht, kann man das immer beantragen oder geht das nur zum Schuljahresbeginn?

ich hoffe ihr wisst was ich meine. danke schonmal im vorraus.

Peace



kannste immer beantragen, kriegste auch rückwirkend, bis zu dem tag, wo du es beantragt hast


Das Befög wird aber auch nachverdienst der Eltern berechnet,...soweit ich es weiß



japp, wird es. und nach vermögen, anderweitigem einkommen, ob du alleine wohnst etc etc.
zum glück krieg ich meister bafög


.:DeLay:.
  • Themenstarter

cool, danke für die schnelle antwort.
also bekommen tu ich das dann sicher? weil sonst könnt ich das nicht schaffen von wegen laufende kosten usw. , weil Hartz 4 gibt es ja für "Schüler" nicht.

cYa


wenn du sagst, du schaffst es sonst nicht, geh ich davon aus, das deine eltern nicht vermögend sind und du auch nicht. dann kriegst du es aufjedenfall. ist aber auch nicht die welt, also ich krieg knappe 700. schülerbafög ist glaub ich aber maximal 500, wenn du alleine wohnst


.:DeLay:.
  • Themenstarter

hartz 4 würd mir ja schon reichen. (also 351€ oder so)


Hey,

du bekommst nicht zu 100 % BAföG. Es gibt schon bestimmte Voraussetzungen, die vorher geprüft werden. Du und deine Eltern müssen sich finanziell „blank stellen“.

Hier mal die Voraussetzungen gemäß BAföG:

1. Student an einer Fachhochschule, Akademie, allgemeiner Hochschule oder sonstige staatlich anerkannten Hochschule sein
2. Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
3. Unter 30 Jahre alt sein (es gibt aber Ausnahmen)
4. Eignungsnachweise erbringen (z.B. Zwischenzeugnis oder Schulzeugnis). Als Beweis, dass man wirklich noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht.
5. Die Förderung wird nur Studenten gewährt, die selbst oder halt die Eltern nicht genug Geld haben, um das Studium zu bezahlen. Können du, deine Frau bzw. Eltern zahlen, gibts kein BAföG. Vorhandenes Einkommen/Vermögen wird natürlich aufs BAföG angerechnet.
Wie hoch genau die Grenzen sind, kann ich dir leider nicht sagen. Es ist aber auch von Fall zu Fall unterschiedlich.

Höhe und Dauer:

Wohnst du noch bei den Eltern, bekommst du 432 €. Wohnst du allein, gibt es 585 € monatlich.
Für Studiengänge an Universitäten und Gesamthochschulen gibt es neun Semester lang BAföG.
Für Fachhochschulen und entsprechenden Gesamthochschulen sieben Semester, mit Praktika acht Semester. Bei Ergänzungs- und Aufbaustudium werden zwei Semester gefördert.
Es gibt aber auch Ausnahmen (§ 15a BAföG).
Solltest du ein Erststudium an einer Hochschule machen, kannst du die Förderung um 12 Monate verlängern.

Die ganze BAföG Geschichte wurde 2008 nochmals verändert.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr…

PS: Hartz IV gibt es nur, wenn du in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

So genug geschrieben...

Gruß


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