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Orangene rundumleuchte

Hifispezi
  • Themenstarter

hallo leute,

hate in mehreren foren jetzt schon gelesen wofür der einsatz von rundumleuchten in der farbe orange erlaubt ist. dabei bin ich auch den einsatz bei fahrzeugen mit übermäßiger breite und länge gekommen.

wenn ich ein fahrzeug abschleppe habe ich doch auch eine übermäßige länge oder? hatte evtl. daran gedacht beim abschleppen eine gelbe/orangene rundumleuchte einzusetzen. wie ist da die rechtslage?

mfg



Zitat:


wenn ich ein fahrzeug abschleppe habe ich doch auch eine übermäßige länge oder?


Nö. Du hast 2 Fahrzeuge.


gelöschtes Mitglied

    für sowas gibts ja auch die warnblinker die davor warnen :P

    und soweit ich weiß sind rundumleuchten nur rettungswagen und wagen der stadt erlaubt allen anderen sind diese verboten
    (bitte um verbesserung wenn ich falsch liege)



    .Der is ja mal echt geil .Wenn ich das mal sagen darf .Hab ich dann gestern Abend auch übermäßige Breite gehabt und darf dann Panikleuchte aufs Dach pappen? Hatten 3Buddeln Jägermeister drinne beim Grillen         


    Spaß bei Seite.....

    Die Rundumleuchten sind ausschließlich für Fahrzeuge mit Überlänge über 18,50m und Überbreite über 2,75m + Fahrzeuge mit Verkegrstechnischen Aufgabenbereich wie Straßenbau,Pflege,Abschleppdienst usw.um einige zu nennen . Das ist bei "normal Bürgern " wie uns nicht der Fall. Aber wird geduldet wenn man eine hat und die bei ner Panne auf´s Dach pappt. Aber fahren , naja wenn´s sein muss?


    gelöschtes Mitglied

      ja wenne eine panne hast ist klaa denn bist du eine gefahr für andere und das siehst du einfach früher wie warnblinker
      aber so wie du sagst nicht erlaubt


      da noch keiner gefragt hat, tu ich es mal:

      wozu bzw warum willst du damit durch die gegend fahren?

      grüße


      Hifispezi
      • Themenstarter

      hallo erstmal verarschen kann ich mich alleine. habe eigentlich gedacht ein forum ist dazu da meinungen und ratschläge auszutauschen und nicht über saufgelage von letzter nacht zu diskutieren.

      habe mir dabei eigentlich nur gedacht das andere auto fahrer vorher gewarnt werden. denke ja so eine leuchte sieht man schneller als ein warnblinker von weitem.

      also haben darf man die? und wenn ich zu einem unfal dazu komme auch aufs dach klatschen. wird dann auch kein grüne rwa ssagen oder?

      ein gekannter hat nämlich auch 4 stück auf dem dach der ist garten und landschaftsbauer. so bin ich neugierig geworden wozu ich so eine rundumleuchte benuttzen darf.


      du kommst auf sachen olli....

      machs wie ich und hol dir blaulicht..hihihihi damit darfst du alles


      ausser dich erwischen lassen..



      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        machs wie ich und hol dir blaulicht..hihihihi damit darfst du alles


        ausser dich erwischen lassen..


        hast dnen auch da spassende horn dazu :P


        ne das suche ich noch...
        finde immernur die scheiß dinger von den amis......
        aber das wird noch ..
        weist du wo man sowas bekommen kann..
        ausser die original dinger für 800€


        gelöschtes Mitglied

          mhh nee so spontan nciht
          abe rich glaube ein bekanter von mir hatte sowas mal
          ich werde ihn mal fragen


          gelöschtes Mitglied

            also hab ihn eben angerufen
            er sagt das war bei ihm schon drinne und er hat so auch ka woher man da sbekommen könnte
            vllt mal auf schrott oder so anfragen
            die haben ja manchmal auch polizei autos vllt sind da welche drinne :P


            yeah stimmt ich gehe heute mal auf en schrott mal kucken..


            Ui , da hat sich aber einer gleich angepi...t gefühlt.

            Mensch nimm´s doch nich so E R N S T !
            Hab mich nur gekringelt al ich das laß. Wozu brauch man so´n Ding?!

            Natürlicht hab ich´s dir dann ja auch gleich geschrieben..... oder?

            Ich hab die Teile auch aber brauch sie am LKW weil ich fahr ab und zu mal so´n Schrott zu dem ich die Paniklampen brauch.

            Nimm´s mit Humor,bitte.
            Mfg


            Also orange warnleuchten kann man durchaus als warnsignal benutzen,wenn man wie gesagt eine panne,oder jemanden abschleppt.Es dient zur eigenen sicherheit,da man eine gefahr für andere darstellt und man dadurch eher gesehen wird.
            Seit neusten darf man aber auch blaulicht benutzen.Was allerdings nur nach hinten gestrahlt werden darf um zu warnen.
            Stroboblitzer dürfen im öffentlichen straßenverkehr auch benutzt werden.
            Sofern sie nach hinten strahlen und z.b mit der bremse angehen in der farbe rot erstrahlen.

            Verbessert mich wenn ich da falsch liege.

            Ps. nen Tatütata sirene such ich auch noch^^


            Hej, Lüttes büschen falsch. Stroboblitzer sind in Orange an den Fahrzeugen die wir haben überall angebaut , so kamen sie alle von MAN. Also auch vorn erlaubt. Blau? Das ist nur in DK erlaubt wenn die Firma eine Sonderelaubnis zum Bergen und es ausschließlich als solches genutzt wird.
            In unserm schönen Lande wär das zuviel,sag ich mal.

            Dann wüssten die "Pkw-Fahrer" ja garnich mehr was los ist und kriegen Panik. Selbst wenn wir mit 3-4oder5Meter Breite fahren drehen einige vollig durch und bringen sich und andere in Gefahr.

            Man man und dann noch BLAU. oh je.


            polotreff.de
            #18 - 21.07.2009muss man eine orangene rundleuchte anmelden einsatz von rundumleuchten rundumlicht orange verboten wann muss man rundumleuchten haben darf mann zum abschleppen eine rund um leüchte haben rundumleuchten biete rundumleuchte a rundumlicht gelb gemeinsam mit warnblinkanlage pannen rundleuchte rundumleuten für fahrzeuge jägermeister leuchte einsatz rundumleuchte rundumleuten wofür rundleuchten pannen straßenbau rundumleuchten abschleppen rundumleuchte zum abschleppen gelbe rundumleuchte rundumleuchte zum abschleppen wann rundumleuchte rundumleuchten am auto erlaubt
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