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rechtsfrage zum autokauf ;-)

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

moin, also ein freund von mir hat sich vor 2 monaten ein auto gekauft und ihm wurde gesagt der wagen ist unfallfrei und das wurde auch so im kaufvertrag festgehalten!
folgendes problem, jetz stellt sich raus der muss schonmal ein größeren unfall gehabt haben, da die ganze rechte seite leicht verzogen ist und die tür beim schließen am kotflügel schleift...
was tun? kann man der verkäufer verklagen oder was würdet ihr tun?

der verkäufer (privat) sagt nur dazu das der das angeblich nicht wusste!

mfg yannic



gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    und die tür beim schließen am kotflügel schleift...


    Sowas merkt man doch beim begutachten des PKWs?

    Ansonsten würde ich sagen das er sich mit einem Anwalt auseinandersetzt. Idealerweise über den Rechtschutz.


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    joa normalerweise sollte man es wirklich merken...aber hat er halt nich



    Das Thema hatten Wir doch schon so oft.

    Nach wie vor ist das Thema teilweise genau so schwammig, wie die Tatsache: Lässt man den Wagen in einer markenspezifischen Fachwerkstatt (/Vertragswerkstatt) vollständig reparieren und her richten, ist der Wagen nicht als Unfallwagen zu führen.


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    joa das sieht aber eher aus wie ein schlecht reperierter unfallschaden, kann man am kotflügel erkennen


    Zitat:

    joa das sieht aber eher aus wie ein schlecht reperierter unfallschaden, kann man am kotflügel erkennen
    Das macht das Thema leider nicht weniger schwammig.


    Hey,

    also wenn das wirklich alles so schriftlich festgehalten wurde, wie du es geschrieben hast, dann kann dein Kumpel seine Willenserklärung anfechten und der Kaufvertrag ist als nichtig (= nicht gültig) anzusehen. Heißt, dein Kumpel kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und den Wagen zurückgeben.

    Gemäß § 123 Abs. 1 Alternative 1 BGB ist er berechtigt, seine Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
    Nur damit deine Anfechtung auch rechtskräftig wird, muss sie sofort nach Feststellung der Täuschung erfolgen.

    So würde der Idealfall ablaufen, allerdings ist deine Beschreibung noch recht schwammig, wie redfuck schon sagte...

    Gruß


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