Musste heute eh zur Polizei, hab da mal nachgefragt.
Bisher stellte sich die Frage bei mir nie, weil die Hänger vom zul. GG. her insgesamt immer noch leichter waren, als das Leergewicht des Zugfahrzeug. Selbst der Wohnwagen wog nicht mehr...
Konkrete Frage an die Polizisten hinterm Tresen: Gilt a) das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers laut Fahrzeugschein, oder b) darf der Anhänger nur soweit geladen werden, bis das Gewicht der Leermasse des ziehenden Fahrzeugs erreicht ist?
Beispiel:
PKW ziehend: Leergewicht: 1000 kg
Anhänger: zul. Gesamtgewicht 1200 kg, tatsächliches Gewicht (also soviel, wie er jetzt gerade so wie er am Auto hängt, wiegt) 900 kg. (ist dies der Fall, hätte der Threadersteller den Autotransportanhänger nicht mal leer ziehen dürfen!)
4 Kollegen auf der Wache, alle keine Ahnung.
Nach 15 Minuten Geblätter in deren Gesetzen und einer Diskussion unter ihnen: Logisch Richtig aus Sicht des PKW-Fahrers sei das tatsächliche Gewicht (a), logisch aus Sicht des kontrollierenden Polizisten das zul. GG im Fahrzeugschein, da nur das bei einer Kontrolle schnell ermittelt werden kann(b)).
Sie waren sich aber alle nicht sicher, ich soll morgen nochmal vorbeikommen.
Kurze Zwischenfrage @ Bullfinch :
Wie lange hast du denn deinen FS schon?
Bist du noch in der Probezeit?
Nein in der Pobezeit bin ich nicht mehr seid einem jahr raus
Zitat:
Nein in der Pobezeit bin ich nicht mehr seid einem jahr raus
man darf doch mit hänger nur 3500 kg fahren ode rnicht?
also mit den normalen b führerschein
so habe ich es zumindest gelernt
b führerschein nicht mehr wie 3500 kg ob mit oder ohne anhänger
heißt für mich wenn ich ans max.will darf mein auto eine zul.ges.masse von 2750 kg haben
oder sehe ich da nun wa skomplett falsch?
man ist da salles verwirrent hier
Anhängerführerschein
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Da muss man genau lesen
Da steht "vor allem"... bedeutet also nicht nur die.
Ausserdem ist DAS NICHT der Gesetzestext. In dem steht gar nichts von Wohnwagen oder Sportanhängern.
Hatte das selbe! Verfahren wurde eingestellt! Kosten Laut Rechtsanwalt höstens 25€ weil es nicht so zu werten ist wie fahren ohne Führerschein eines PkW!
Zitat:
Wohnwagen und Sportanhänger