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Chirp Modul verboten?

PoloCallylj
  • Themenstarter

Moin leute
hab mal ne frage an euch weiß jemand ob ein Chirpmodul in Deutschland verboten ist
Hab jetzt nen A4 zugelegt wollte da nen chirpmodul verbauen aber das klappt nicht ganz nun hab ich denn mal in nen audi form nachgefragt ob da jemand ahnung von hat da sagt mir der moderator das diese geräte verboten sind und hat die anfrage eingstellt
ich bin der meinung das die nicht verboten sind es nur den autoherstellern nicht gestattet sowas in ihre autos einzubauen
alarmanlagen chirpen ja auch und die sind nicht verboten



Wozu solln dat sein

einfach nur das es beim fahren peipt glaube ich ja wohl kaum

MfG Ali


gelöschtes Mitglied

    Akustische Signalisierung beim auf/ zu schließen des fahrzeuges..

    Anklemmen ist doch denkbar einfach : parallel zur steuerleitung der zv.
    Ob das nun erlaubt ist oder nicht weiß ich nicht, ich weiß nur das ich es iwann bei mir rausgerissen hab weils nervte



    gelöschtes Mitglied

      Möcht auch gern wissen was das sein soll?

      Edit: Ok, jetzt weiß ich`s


      gelöschtes Mitglied

        bin mir auch net 100% sicher aber soweit ich weiß steht in der stvzo dass auch quittierungstöne bei alarmanlagen ausgeschaltet sein müssen und nur optische signale wie blinken erlaubt sind.. weiß aber leider nicht mehr welcher paragraph das war.. musste mal googeln dann weisste sicher mehr


        Grauzone.

        Bewegt man sich bei der Grauzone dann in den Bereich, dass keine Akustikquittierung beim Schließen der ZV, sondern bei der Scharfstellung der AA erfolgt, ist wieder Licht in der Grauzone zu sehen.
        Hat man keine Alarmanlage, sondern quittiert nur die ZV das Schließen, wird's dunkler am grauen Himmel.


        PoloCallylj
        • Themenstarter

        das ist nen chirpmodul mir alarmanlage


        ich kann redfuck nur rehct geben.

        den paragraphen dafür weiß cih nimmer, aber für ne zv ises auf jeden fall verboten. bei ner alarmanalge is so ne sache. ich glaube da gibt es kein direktes nein darf man net^^


        meine AA und wegfahrsperre ist beides anne Zv gekoppelt

        macht man Zv auf (einfaches akustisches singnal halt nen chirp ) = AA aus und wegfahrsperre aus und wiederum standlicht,bliker und innen raum licht an und gehen erst aus wenn man den zündschlüssel rein steckt

        macht man zv zu (2faches akustisches signal halt nen chirp chirp ) = AA an und wegfahrsperre scharf blinkt 2 mal bleibt an und geht langsam aus

        zusätzlich warnt er fals motorhaube,tür oder kofferraum offen ist

        und wenn ich den motor anmache schließen sich meine türen automatisch

        hatte nie probleme mitn tüv oder etc die sagten nur das es wie bei den neuen autos ist

        kein plan



        Bei mir "piepts" schon seit etlichen Jahren.
        Da hat noch nie jemand was gesagt.
        Kumpel hat sich letztlich ne AA in seinen Touran eingebaut.
        Da chirps auch und die Anlage ist das neueste Modell.


        gelöschtes Mitglied

          scheint wirklich illegal zu sein.

          zum vergleich:
          uns ist es bei vw / audi nicht mehr gestattet (und offiziell) auch nicht mehr möglich, bei etwas jüngeren fahrzeugen, die über komfortelektronik und alarmanlage verfügen, dieses chirpen im steuergerät auf us standard zu codieren.

          nichts destotrotz... "wayne interessiert's,..."


          gelöschtes Mitglied

            Jaja, der Wayne wieder =)
            Aber sagen wir es mal gehobener von uns Erwachsenen hier, wird hoffentlich jeder selbst entscheiden können wie er dies zur Hand hat

            (§ 38b StVZO Anhang 74/61/EWG)
            [...


          • 9.9 Zustandsanzeige
            9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

            9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein . Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.
            [...


          • Das Chirpen ist zwar hier nirgends explizit verboten, aber für alle Funktionen und Bauteile an einem Auto gibt es heutzutage genaue Vorschriften und Genehmigungen.
            Da dieses "Chirpen" im o.g. Text nirgends explizit erlaubt ist, gilt dies als unzulässig.

            Der §38b StVZO in der heutigen Fassung gilt für Fahrzeuge-Alarmsysteme in Kraftfahrzeugen, die ab dem 01.10.1998 erstmals in den Verkehr genomen wurden. Für alle anderen gilt die Vassung des §38b vor dem 01.09.1997.
            In der alten Verfassung war dies nicht genau geregelt, deshalb gibt es so manch ältere Autos die dies Werksseitig hatten und daher weiterhin benutzen dürfen, da für diese die alte Regelung gilt.
            Ebenfalls gibt es auch noch Sondergenehmigungen für so manche Fahrzeuge (z.B. US-Importe)


          • Was heißt nicht explizit erlaubt ist, es ist verboten, wenn es explizit verboten ist.

            Sonst dürfte ich ja auch nicht mit Edding auf meine Haube schreiben.
            Das ist auch nicht explizit erlaubt, aber sicher nicht verboten.

            Meine Alarm früher hat sogar mit mir gesprochen.

            Und beim Aus/Zuschließen hat noch nie ein Bulle neben mir gestanden.
            Zudem ist man dann meist auf einem Parkplatz, und die sind auch bei Geschäften Privatgrund!

            Also verbau ruhig den Bestätigungston.
            Und sollte dennoch ein grünes Männchen das mitkriegen und beanstanden, unterbrech die Leitung mit nem Schalter und fertig.


            PoloCallylj
            • Themenstarter

            ok hätte ich eh getahn aber mein problem ist wie bekomm ich das ding jetzt in mein audi rein hab das so angeschlossen wie es im kabelplan von in.pro stand nur so funst es nicht


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              Was heißt nicht explizit erlaubt ist, es ist verboten, wenn es explizit verboten ist.

              Sonst dürfte ich ja auch nicht mit Edding auf meine Haube schreiben.
              Das ist auch nicht explizit erlaubt, aber sicher nicht verboten.

              Meine Alarm früher hat sogar mit mir gesprochen.

              Und beim Aus/Zuschließen hat noch nie ein Bulle neben mir gestanden.
              Zudem ist man dann meist auf einem Parkplatz, und die sind auch bei Geschäften Privatgrund!

              Also verbau ruhig den Bestätigungston.
              Und sollte dennoch ein grünes Männchen das mitkriegen und beanstanden, unterbrech die Leitung mit nem Schalter und fertig.


              Klar darfst du mit deinem Edding an deinem Auto rummalen wie du willst, solange du die Vorschriften zur Farbgestalltung des Autos einhälst. Also es darf nichts reflektieren/spiegeln und der Grundfarbton des Fahrzeuges muss bestehen bleiben, denn sonst muss dies in den Papieren eingetragen werden (also nicht das ganze Auto mit Edding in glänzendes Schwarz umlackieren), allem anderen ist dir freie Gestalltung erlaubt.

              Anders mit dem Chirpen, es ist genau definiert "wie" eine ZV/Alarmanlage in Deutschland ihren Status kenntlich machen darf (Also nicht wie bei der Farbgestalltung, denn dort wurde nur definiert "wie es nicht sein darf", und das ist ein Unterschied)

              ...

              Also wie schon gesagt, muss jeder selbst wissen wie er es macht, "mich persönlich" würde das auf dauer stören. Und genauso war es auch in meinem Freundeskreis, dort haben es sich viele wieder entfernt, da es einfach irgendwann störte.
              ... Aber Geschmäcker sind eben verschieden


              Es darf vor allem nicht zu grell und laut sein.
              So ein kleines dezentes schnelles miepmiep würd mich nicht stören und Hemmungen vor dem Einbau sollte keiner haben.

              Man hackt ja niemandem ein Bein ab!


              lol.... was ist eigentlich nicht verboten? mensch die müssen langeweile haben... hatte früher uach mal ne zv mit alarm und auf und zu piep.. aber da das das verboten is hab ich nirgens gelesen aber mich hat auch nie jemand angezeigt oder so


              polotreff.de
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