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Zweites Rückfahrlicht statt Nebelschlussleuchte er

Glock17C
  • Themenstarter

Hi ihr Rennmurmel da draußen ! Habe da eine Frage zu den Rückleuchten. Da ich mein Heck richten muss und ich die dunklen Rückleuchten beibehalten möchte, wollte ich mal fragen, ob es TÜV-technisch oder laut Verkehrsordnung ok wäre, wenn ich links noch eine Rückleuchte mit Rückfahrlicht einsetze oder nicht ? Wäre ein Originalrücklicht von VW, wie dieses :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=130326082318&ssPageName=STRK:MEWAX:IT&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1

Habe da keine Ahnung, da ja dann die Nebelschlussleuchte wegfällt ! Könnt ihr mir etwas dazu sagen ? Danke mal im voraus...



ich schätze mal das is okay wenn du dir ne extra nebelschlussleuchte einbaust also unten inne heckschürze oder so weil die muss vorhanden sein soweit ich weiß

MFG BEN


also n kumpel hat auch zwei rückfahrleuchten und soweit ich weiß brauchte er keine extra NSL



Hab die Rückleuchte selbst.
Tüv meckert rum weil die Leuchte weiß scheint, und nicht Rot.

MfG


falscher tüv? oder du machst zwei rote rein bzw lasierst das weiße rot dann siehts auch gleich aus :p


Fahrzeuge ab Bj. 90 müssen eine Nebelschluss und ein Rückfahrlicht haben.
Sowie Fahrzeuge ab bj.91 Leuchtweitenregulierung haben müssen

Bei Fahrzeugen vor bj.90 war die Nebelschluss und Leutweitenregulierung noch nicht Pflicht.

Du kannst an Hand der Englischen Rückleuchten je nach Lust 2x Rückfahrlicht oder 2x Nebelschluss leuchten umrüsten.
*Geht nur bei Englischen da die Streuscheibe/Reflektor dafür ausgelegt ist!*

Du musst aber die Fehlende Leuchte nachrüsten.
zb. in der Stossstange etc.
Die Nachrüstleuchten MÜSSEN aber wiederrum ein E-Zeichen oder ABE haben.

Du musst aber diese Sache dann Eintragen lassen,da du eine Technische veränderung vorgenommen hast.

Zu den anderen Beiträgen!
ZITAT:
falscher tüv? oder du machst zwei rote rein bzw lasierst das weiße rot dann siehts auch gleich aus

ANTWORT:
Lasieren ist Illegal und gibt DEFENITIV stress mit Tüv und Polizei.
Deseiteren ist die Streuscheibe/Reflektor anders und NICHT für diesen Zweck geeignet,da Lichtverhältnis anders ist!

ZITAT:
Hab die Rückleuchte selbst.
Tüv meckert rum weil die Leuchte weiß scheint, und nicht Rot.

ANTWORT:
Garrit soweit ich weiss hattest du 1. Nichts nachgerüstet und 2.Nur die Leuchte ausgetauscht und Nebelschluss funtion beibehalten!

ZITAT:
also n kumpel hat auch zwei rückfahrleuchten und soweit ich weiß brauchte er keine extra NSL

ANTWORT:
Fahrzeuge vor bj.90 haben die NSL nicht als Pflicht.
zb. Polo 2

*so nun wieder Klugscheissermodus aus!*


polotreff.de
#7 - 30.08.2009polo 86c nebelschlußleuchte als rückfahrlicht http://www.polotreff.de/forum/t/173360
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