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Frontscheibe neu mit Selbstbeteildigung?

Prens6n1
  • Themenstarter

Super!
Dankeschön für eure Hilfe!

Grüße



gelöschtes Mitglied

    glasschäden sind Teilkaskoschäden und für Teilkasko gibt es keine schadenfreiheitsklasse demnach kann man da nicht hochgestuft werden. du zahlst nur deine selbstbeteiligung.

    vollkaskoschaden ist das nicht da vollkasko für selbst verschuldete schäden da ist und man da dann hochgestuft werden würde.



    was mich aber interessiert vllt weis das einer von euch.
    ich muss zwar nur die SB zahlen aber was ist mit besonderheiten auf der alten scheibe? ich hab nen schwarzkeil und nen schriftzug drauf übernehmen die das dann auch oder muss ich dafür aufkommen wenn das wieder rauf soll?


    In der Regel wird das ersetzt, was vorhanden ist...

    Allerdings denke ich mal, dass du keine Aufkleber ersetzt bekommst... Muss man dann vielleicht im Einzelnen verhandeln!



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